Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.204
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Textziffer
Personalkosten gemäß zitierter Vereinbarung durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen gewesen wäre. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens übermittelte das Amt
Verkehrsplanung, Umwelt den Nachweis der Veränderung der Personalkosten für die
Jahre 2002 bis 2006. Im Zuge des Follow up sind der Kontrollabteilung die noch
fehlenden Unterlagen der Jahre 1999 bis 2001 zugegangen, womit die Beanstandung
durch die Dienststelle ordnungsgemäß abgearbeitet worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Folgenden wurden von der Kontrollabteilung auch die Ermittlung der tatsächlichen
Einnahmenausfälle und der Höhe der Kostenvoranschläge für die Jahre 2005 bis 2007
einer Verifizierung unterzogen. Hierbei ist festgestellt worden, dass von der IVB für
die Berechnung der monatlichen Abschlagszahlungen 2006 eine falsche Bemessungsgrundlage herangezogen worden ist. Auch bei der Berechnung des tatsächlichen Einnahmenausfalles 2006 wurde der im Vorjahr irrtümlicherweise verwendete falsche
Ausgangswert verwendet. Der dadurch falsch ermittelte Einnahmenausfall stellte wiederum die Basis für die Berechnung der für das Jahr 2007 fälligen Abschlagszahlungen dar. Die Prüfung zeigte weiters, dass, entgegen der Handhabung in den Vorjahren, das im Jahr 2006 von der IVB errechnete Guthaben bis zum Prüfungszeitpunkt
(Juli 2007) nicht mit den Abschlagszahlungen 2007 kompensiert worden ist.
Aufgrund der angeführten Feststellungen hat die Kontrollabteilung empfohlen, künftig
erhöhtes Augenmerk auf die Abrechnungsunterlagen bzw. Bemessungsgrundlagen zu
legen und um die Rückerstattung bzw. Kompensation von Guthaben oder einer Nachzahlung bemüht zu sein.
In ihrer Stellungnahmen teilte die MA III mit, dass bei der Erstellung eines neuen
Nahverkehrsdienstleistungs- und Finanzierungsvertrages evtl. generell zu hinterfragen
wäre, ob der ggst. Vertrag noch zeitgemäß ist. Außerdem berichtete die MA III, dass
ein derartiger Antrag beim Leiter der zuständigen Projektgruppe bereits eingebracht
wurde. Die MA IV hat diesbezüglich dargelegt, dass im Zuge des Neuabschlusses des
Nahverkehrsdienstleitungs- und -finanzierungsvertrages, der ab 1.1.2008 gelten soll,
dieses Problem mitbehandelt werden wird.“
Im Rahmen der Follow up Einschau 2007 gab die MA IV bekannt, dass die Zahlungen
im Zusammenhang mit dem „IVB-Durchtarifierungsverlust“ nach Beschluss des neuen
ÖPNV-Vertrages 2008 – 2015 nicht mehr separat, sondern mit der laufenden Transferzahlung zur Abdeckung des Betriebsabgangs gemeinsam verrechnet werden. Diese
Verrechnung ist jedoch erst im Voranschlag 2009 ersichtlich, da der neue Vertrag erst
im Jänner 2008 beschlossen werden soll. Darüber hinaus setzte die MA IV die Kontrollabteilung in Kenntnis, dass das von der IVB errechnete Guthaben aus dem Jahr
2006 im Wirtschaftsjahr 2008 berücksichtigt worden ist.
Nach Erhalt oben dargelegter Stellungnahme der MA IV forderte die Kontrollabteilung
beim zuständigen Sachbearbeiter den entsprechenden Nachweis bzw. Beleg an, aus
welchem die Höhe des in Abzug gebrachten Guthabens hervorgeht. Daraufhin teilte
dieser mit, dass von der Stadt Innsbruck bis zum Prüfungszeitpunkt (Jänner 2008)
ZI. KA-00437/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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