Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.211
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der monatlichen Zahlung für die WC-Kabine zu klären.
Durchlaufende
Ausgaben
Skontoabzug
Die Kontrollabteilung hat eine Auszahlungsanordnung der MA II, Amt
für Allgemeine Sicherheit, Veranstaltungen und Gewerbe im Zusammenhang mit einer Betriebsschließung ausgehoben. Dabei wurde auffällig, dass von der angebotenen Skontoabzugsmöglichkeit nicht
Gebrauch gemacht wurde. Argumentiert wurde seitens der Dienststelle
damit, dass die angefallenen Kosten nicht die Stadtgemeinde Innsbruck
belasten würden, da diese ohnehin 1:1 der betreffenden Partei weiterverrechnet würden. Die Kontrollabteilung vertritt den Standpunkt, dass
in jedem Fall der mögliche Skontoabzug in Anspruch genommen werden sollte. Im Anhörungsverfahren teilte die betroffene Dienststelle
dazu mit, dass der Anregung der Kontrollabteilung künftig entsprochen
werden wird.
Verbuchung
Mietzinszuschuss
Recherchen im Zuge der Prüfung einer Auszahlungsanordnung betreffend einen finanziellen Zuschuss für einen Bürger aus der Ukraine haben ergeben, dass dieser nach einer Bombenexplosion beide Hände
verloren hat, die in der Klinik Innsbruck transplantiert worden sind.
Um die notwendigen Physiotherapien absolvieren zu können, war es
erforderlich, dass Herr N. mindestens ein Jahr in Innsbruck bleibt. Da
seine finanziellen Mittel für die von ihm angemietete Garconniere in
Kliniknähe nicht ausreichten, hat die Frau Bürgermeisterin lt. einem
handschriftlichen Vermerk auf einem Schreiben der Bürgermeisterkanzlei vom 29.1.2007 einem monatlichen Zuschuss zur Miete im Betrag
von € 300,00 bis ca. Mai 2008 mündlich zugestimmt. Diese monatliche
Unterstützung wird seit Feber 2007 auf der Vp. 1/063000-768000 –
Städtekontakte, Zuwendungen ohne Gegenleistung – Phys. Personen,
verbucht.
Die Kontrollabteilung vertrat die Ansicht, dass derartige Zuschüsse aus
Mitteln der sozialen Wohlfahrt getätigt werden sollten, da es sich hierbei um regelmäßige, sich über einen längeren Zeitraum erstreckende
monatliche Zahlungen in Form einer Mietzinsbeihilfe handelt.
In der Stellungnahme dazu teilte das Büro der Bürgermeisterin mit,
dass die Zahlungsabwicklung bis Ende 2007 bereinigt wurde. Ab Jänner
2008 bis voraussichtlich Mai 2008 wird die monatliche Zuwendung über
die Vp. 1/429000-757200 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen,
lfd. Transferzahlung-Innsbrucker Hilfswerk abgewickelt werden.
Abrechnungsfehler
Zl. KA-00529/2008
Im Rahmen der Belegkontrolle wurden zwei Monatsabrechungen über
ambulante Pflege (Heimhilfe- und Altenhilfestunden) eines Vereins eingesehen. Auffallend war in diesem Zusammenhang eine große Anzahl
an Sonntagsdiensten einer Klientin. Weiterführende Recherchen hierzu
ergaben einen Rechnungsfehler, da in der Abrechnungstabelle die Zahl
der Sonntagsdienste mit jener der Einsätze verwechselt wurde. Dieser
Fehler ergab eine Differenz von € 1.253,88 welche auf Betreiben der
Kontrollabteilung seitens des Vereines in Form einer Gutschrift bei der
nächstfolgenden Monatsrechnung gegen gerechnet wurde.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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