Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_05-Mai.pdf

- S.52

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- 338 -

In der Stadt Nürnberg etwa werden die
städtischen Müllgebühren ausschließlich
verbrauchsabhängig abgerechnet, das
heißt die Anzahl und Volumengröße der
Restmülltonnen entscheiden über die
Höhe der Müllgebühr. Die Höhe der
Müllgebühren wird über die Abfallgebührensatzung geregelt, die vom Stadtrat
beschlossen und von der staatlichen
Aufsichtsbehörde geprüft wird. Müllgebühren sind nur für Abfall zur Beseitigung zu
zahlen, also für die Restmülltonne. Die
Wertstofftonnen (für Abfälle zur Verwertung), also Altpapiertonne und Biomülltonne sowie die Nutzung aller anderen
abfallwirtschaftlichen Angebote sind in
Nürnberg kostenlos. Die Gebühren
entsprechen also der Zahl und Größe der
Restmülltonnen. Überflüssige Tonnen
können abbestellt werden und zu große
Tonnen tauscht ASN gegen kleinere um.
Pro Liter Restmüll und Abfuhr werden
derzeit € 0,059 erhoben. Es werden vom
ASN fünf Volumengrößen für Restmüll
angeboten: von 60 Litern bis 1100 Litern.
Die Stadt Freiburg im Breisgau vergebührt
die Abfallentsorgung anhand der Haushaltsgröße (1 bis 5-Personen-Haushalte,
ab der 6. im Haushalt lebenden Person
steigt der Tarif nicht mehr) sowie der
Größe der benutzten Restmüllbehälter
(35 l-, 60 l-, 140 l-, und 240 l-Behälter) und
bietet zudem noch den bürgerfreundlichen
Service eines "Online"-Gebührenrechners.

Kunst und Haager, beide e. h.
Die laufenden Bauarbeiten im Bereich der
nördlichen Maria-Theresien-Straße
bringen durch abschnittsweise Sperrung
eines Großteils der Verkehrsfläche
massive Behinderungen für Passanten mit
sich. Auch die in diesem Bereich angesiedelten Wirtschaftsbetriebe leiden unter
den Baumaßnahmen, nicht nur durch
Immissionen, sondern auch durch teils
massive Umsatzeinbußen.
Eine weitere Verschärfung der Problematik erfolgt durch den Radverkehr, welcher
derzeit legal den Baustellenbereich quert:
Zahlreiche Beschwerden von Fußgängern
wurden nicht zuletzt den ansässigen
Geschäftsleuten zugetragen bzw. wurden
diese mit Vorwürfen hinsichtlich rücksichtsloser Radfahrer konfrontiert. Zudem
stellt das Radfahren im BaustellenAbschnitt eine massive Gefährdung
sowohl der Passanten als auch der
Radfahrer selbst dar. Enge Durchgangspassagen erhöhen die Kollisionsgefahr,
die Beschaffenheit des Bodens (aufgerissener Asphalt, herumliegende Materialien
etc.) bringen eine erhöhte Sturzgefahr mit
sich. Das ohnehin nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechende Verhalten
eines nicht unbedeutenden Anteils der
Radfahrer wirkt sich hier besonders
verhängnisvoll aus.

18.13 I-OEF 83/2009
18.12 I-OEF 82/2009
Nördliche Maria-TheresienStraße, Einführung eines Radfahrverbotes während der Bauarbeiten (GR Kunst)
GR Kunst: Ich stelle gemeinsam mit
meinem Mitunterzeichner folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer wird ersucht, eine
Verordnung auszuarbeiten, nach der für
die Zeit der Umbaumaßnahmen im
Bereich der nördlichen Maria-TheresienStraße zwischen der Kreuzung mit Marktbzw. Burggraben und der Einmündung der
Anichstraße das Radfahren in diesem
Abschnitt untersagt wird.
GR-Sitzung 14.5.2009

Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) - Olympiaworld
Innsbruck, Reorganisation, Maßnahmen (GR Mag. Abwerzger)
GR Mag. Abwerzger: Ich stelle gemeinsam mit meinem Mitunterzeichner
folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Stadtsenat wird beauftragt, die
Vertretung der Stadt Innsbruck in der
Gesellschafterversammlung der OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum
Innsbruck GesmbH (OSVI) anzuweisen,
auf eine unverzügliche umfassende
Reorganisation der Olympia-Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) hinzuwirken. Diese soll