Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_05-Mai.pdf

- S.53

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- 339 -

insbesondere nachfolgende Maßnahmen
umfassen:
1.

die Verlegung des Außen-Eislaufrings
an einen klimatisch günstigeren und
insbesondere hinsichtlich der Sonneneinstrahlung weniger belasteten
Ort;

2.

die unentgeltliche Nutzungsüberlassung der Anlagen, die ja ohnehin
ausschließlich mit öffentlichen Mitteln
errichtet, betrieben und erhalten werden, an die sporttreibende Bevölkerung, inklusive der Sportvereine;

3.

die Beschränkung der Olympia-Sportund Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) selbst auf die Vermarktung und den Ausbau des positiven Veranstaltungssektors sowie die
Verwaltungstätigkeit;

4.

einen Finanzplan zur Erhöhung der
Eigenmittelquote;

5.

die Kündigung des Wärme- und
Stromliefervertrags mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und
die Neuausschreibung eines solchen
Vertrags;

6.

die Erstellung einer Richtlinie zu den
Berichtspflichten des Geschäftsführers;

7.

die Ablösung des amtierenden
Geschäftsführers und die Neuausschreibung dieser Position.

Mag. Abwerzger und Kunst, beide e. h.
Seit dem Jahr 2004 werden die Olympiahalle, die Tiroler Wasserkraft Arena (kleine
Eishalle), das Tivoli-Neu, das LSC und die
Bob-, Rodel- und Skeletonbahn InnsbruckIgls zur Gänze von der Olympia Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH
(OSVI) betrieben und unter der Dachmarke "Olympiaworld Innsbruck“ einheitlich
vermarktet. Damit erfolgte eine Ausweitung von ursprünglich drei auf sechs
Geschäftsfelder.
In diesem Zusammenhang wurden im Jahr
2004 drei Fruchtgenussverträge mit der
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) als
Fruchtgenussnehmer abgeschlossen.
Fruchtgenussgeber waren die StadtgeGR-Sitzung 14.5.2009

meinde Innsbruck (Olympiahalle, Eisschnelllaufbahn, Außenflächen und die
Bob-, Rodel- und Skeletonbahn Igls), das
Land Tirol (betreffend das LSC) und die
Innsbrucker Sportanlagen Errichtungsund Verwertungs GesmbH (ISpA)
(betreffend das Fußballstadion Tivoli-Neu).
Damit werden nunmehr diese Sportstätten
von der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
betrieben.
Die Stadt Innsbruck deckt auf der Basis
der Kostenrechnung die Verluste der
Olympiahalle zu 55 %, des Außeneisrings
und der Bob- und Rodelbahn zur Hälfte
sowie die Verluste des Tivoli Neu und der
kleinen Eishalle zur Gänze. Dem Land
Tirol sind hierbei die Verluste der Olympiahalle zu 45 %, des Außeneisrings und
der Bob- und Rodelbahn zur Hälfte sowie
des LSC zur Gänze zuzurechnen. Zum
Prüfungszeitpunkt verhandelten die beiden
Gesellschafter Stadt Innsbruck und Land
Tirol über eine Änderung der Umlageverteilungsschlüssel bezüglich der nicht direkt
zuordenbaren Kosten (Gemeinkosten). Je
nach Wahl des Schlüssels bewegt sich der
Gesamtanteil des Landes Tirols bezüglich
der Verlustabdeckung zwischen 41,3 %
und 47,3 %.
Schon allein aus rechtlichen Gründen ist
eine Neu-Organisation der Olympia Sportund Veranstaltungszentrum Innsbruck
GmbH (OSVI) geboten: Zum 31.12.2007
betrug die Eigenmittelquote der OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum
Innsbruck GesmbH (OSVI) nach dem
Unternehmensreorganisationsgesetz
(URG) nur 0,1 %. Weiter konnte die fiktive
Schuldentilgungsdauer gemäß § 24 URG
konnte nicht berechnet werden und ist
daher als negativ anzusehen. Da damit die
im § 22 URG festgelegten Grenzwerte
(Eigenmittelquote mindestens 8 % und
fiktive Schuldentilgungsdauer max. 15
Jahre) überschritten wurden, sind nach
den Bestimmungen des URG die Voraussetzungen für die Vermutung eines
Reorganisationsbedarfes eingetreten.
Dass sich der Abgang der Olympia-Sportund Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) bis zum Höchstwert von
€ 2,3 Mio im Jahr 2004 gesteigert hat und
auch in den folgenden Jahren auf hohem
Niveau blieb, ist nach Aussage des