Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_04-April.pdf
- S.19
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plus einer Aktie im Jahr 2004 abgeschlossen und im Gemeinderat beschlossen worden.
Der Syndikatsvertrag enthält unternehmensbezogene Regelungen zwischen dem Gesellschafter Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) und
der Gesellschafterin Stadt Innsbruck. Es gibt auch einen Syndikatsausschuss, der diese Agenden wahrzunehmen hat und der in der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) paritätisch besetzt ist. Das heißt, dass dort
zwei von der Stadt Innsbruck und zwei von der Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) nominierte Vertreter Mitglied sind. Es herrscht in diesem Syndikatsausschuss Stimmengleichheit und alles, was dort beschlossen wird, verlangt praktisch Stimmeneinhelligkeit.
Die Zweite Zusatzvereinbarung enthält zunächst im ersten
Punkt eine Ergänzung bezüglich der Verlustabdeckung in Richtung Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB). Für diese
Verlustabdeckung verwendet die Stadt Innsbruck unter anderem Mittel aus
der Mineralölsteuer (MÖST). Das sind jene Mittel, die der Bund dem Land
Tirol für Nahverkehrszwecke zur Verfügung stellt und die vom Land Tirol
der Stadt Innsbruck zugeteilt werden. Die Abdeckung der Verluste ist bisher durch Zuwendung dieser Mittel seitens der Stadt Innsbruck an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) erfolgt.
Eine Steuerprüfung bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) vor zwei Jahren hat das Ergebnis gebracht, dass diese als Gesellschafterzuschuss der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) zugeführten Mittel nicht als solche anerkannt wurden. Die
Steuerbehörde hat eine Subvention vom Land Tirol über die Stadt Innsbruck an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB) bei dieser Art des Zahlungsflusses gesehen.
Nun haben die Berater der Stadt Innsbruck uns angeraten, die
Mittel aus der Mineralölsteuer (MÖST) der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) direkt als Gesellschafterzuschuss zuzuführen. Das hat zur Folge,
dass die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB)
Verluste in erhöhter Form - also so weit erhöht, als die früheren Mittel aus
der Mineralölsteuer (MÖST) den Verlust gemindert haben - in der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) steueroptimierend bzw. abschreibend
GR-Sitzung 28.4.2005