Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_04-April.pdf
- S.20
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aufgelöst werden können und dadurch ein Körperschaftssteuervorteil entsteht.
Bei dieser Vorgangsweise wäre nach der Meinung unserer Berater dieser Steuervorteil gesichert. Der Syndikatsvertrag muss deshalb abgeändert werden, weil gleichzeitig die Vereinbarung zwischen Stadt Innsbruck und Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) getroffen worden ist, dass in
den Verlustbetrieben der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), also
Bäder und Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB), ein Deckel eingezogen wird, der nicht überschritten werden darf.
Bis zu einer Grenze von € 4,3 Mio beteiligt sich die Tiroler Wasserkraft
AG (TIWAG) am Verlust und alles was darüber hinausgeht, müsste von
der Stadt Innsbruck nachgeschossen werden. Dieser Deckel konnte auch
bisher in der Gebarung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) eingehalten werden.
Nun ist aber diese Art von Verlustzuführung aus der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) in einem erhöhten
Ausmaß als es der Deckel zulässt, im Syndikatsvertrag derzeit nicht abgedeckt und soll durch diese Zusatzvereinbarung abgedeckt werden. Die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) hat Zustimmung signalisiert, jedoch noch
nicht beschlossen. Man kann nicht ausschließen, dass am Gesamtwerk
möglicherweise noch kleinere Korrekturen vorzunehmen sind.
Der zweite Punkt hat die Bewertung bzw. den Zahlungsausgleich der zweiten Tranche des Anteilsverkaufes zum Inhalt, der von der
Stadt Innsbruck nach dem schon geäußerten Willen der Organe in diesem
Jahr möglicherweise noch durchgeführt werden soll. Im Kurier wurde heute schon dahingehend die Tagesordnung interpretiert und darüber war ich
sehr überrascht, denn ein Verkauf von 25 % minus einer Aktie wird erst
noch geschehen.
Wir haben seinerzeit beim ersten Anteilsverkauf schon für diesen zweiten Teil die Wertrelationen festgelegt. Diesen Wertrelationen wurde ein Business-Plan der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) zugrunde gelegt, der im Jahr 2001 aufgestellt wurde und dessen Parameter in
den Jahren 2002, 2003 und 2004 für die Bewertung dieses zweiten Teiles
heranzuziehen ist. Es sind folgende Wertrelationen heranzuziehen: EBIT
GR-Sitzung 28.4.2005