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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_04-April.pdf

- S.24

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- 471 -

Stadt Innsbruck besteht, falls die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) die Anteile irgendwohin veräußern sollte oder falls die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) mehrheitlich aus dem Stadtbesitz ausscheidet. Es können dann beide Gesellschafter dies wieder aufgreifen.
Es gibt weitere begleitende Maßnahmen, die zum Teil zumindest erwähnt oder auch im Syndikatsvertrag mit diesem Zusatz zu beachten
sind. Das ist die Besetzung im Aufsichtsrat der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG). Im Aufsichtsrat können die Gesellschafter wie folgt nominieren: Das Land Tirol zwei Aufsichtsräte, die Stadt Innsbruck zwei Aufsichtsräte und die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) letztendlich
vier Aufsichtsräte. Bis zur Durchführung der Innverlegung hat allerdings das hat sich der Bund wieder im Abtretungsvertrag zusagen lassen - der
Bund noch ein Nominierungsrecht für einen Beobachter aus dem Bundesministerium für Finanzen im Aufsichtsrat der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG).
In diesem Zusammenhang gibt es noch eine weitere Vereinbarung, die nicht hier, sondern in einer gesonderten Vereinbarung zwischen
den Gesellschaftern Stadt Innsbruck und Land Tirol getroffen wurde. Die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) musste natürlich auch bei der
Besetzung des Aufsichtsratsvorsitzes und der Geschäftsführung zustimmen.
Hier ist vice versa und wechselseitig, einmal die Stadt Innsbruck und einmal das Land Tirol zur Nominierung berechtigt. Dies ist aber kein Novum,
sondern eine alte Sache und stammt schon aus den 50-er Jahren. Damals
hat der Bund dieses Besetzungsrecht der 50 %-Anteile auch der Stadt Innsbruck und dem Land Tirol zugestanden. Dieses Besetzungsrecht wollten
auch die beiden Gesellschafter wieder weiter mitnehmen.
Ich habe etwas bei der Ersten Zusatzvereinbarung vergessen,
aber das betrifft die Nordkettenbahn. Diesbezüglich steht in der Zusatzvereinbarung, dass die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) einverstanden ist,
wenn von der Gruppenbesteuerung Gebrauch gemacht wird und ein Steuerumlagevertrag in der Gruppe beschlossen wird. Das hat den Hintergrund,
dass die Verluste, die aus der Abschreibung der Nordkettenbahninvestition
in der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) auch steuerlich optimiert

GR-Sitzung 28.4.2005