Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_04-April.pdf

- S.45

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- 492 -

keit des immer währenden Bauverbotes auf der vertragsgegenständlichen Fläche ein.
2. Der Kaufpreis ist in nicht öffentlicher Sitzung zu referieren. Dieser
Kaufpreis ist binnen zwei Wochen nach allseits beglaubigter Unterfertigung einer entsprechenden Kaufvertragsurkunde zur Zahlung fällig.
3. Dieser Grundverkauf erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Exkamerierung dieser Grundstücksteilfläche gemäß den Bestimmungen des Tiroler Straßengesetzes.
4. Der Erwerb der vorstehend angeführten Fläche, erfolgt in den bestehenden Rechten und Lasten, jedoch frei von Pfandrechten und von Bestandrechten.
5. Sämtliche Kosten der Grundstücksteilung und grundbücherlichen
Durchführung (Vertragserrichtung, Einholung der behördlichen Bewilligungen und Verbücherung) einschließlich der Grunderwerbssteuer übernimmt der Käufer Thomas Jud.
6. Die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) wird zur näheren
Regelung dieses Grundstücksverkaufes ermächtigt.

12.

IISG 479/2004
Stadtgemeinde
Innsbruck, Kauf einer Teilfläche von
zirka 160 m2 aus dem Grundstück 1377/1, KG Pradl,
von Dr. Stolz Josef für Straßengrundeinlösung im Bereich der Pradler Straße
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach
B: Antrag des Stadtsenates vom
20.4.2005:
Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft von Dr. Josef Stolz die im vorliegenden
Lageplan dargestellte Teilfläche
des Grundstückes 1377/1, KG Pradl, im
Ausmaß von zirka 160 m2 zu nachstehend angeführten Konditionen:
1. Der in nicht öffentlicher Sitzung zu referierende Kaufpreis ist binnen
einer Woche nach grundbücherlicher Durchführung des Rechtsgeschäftes zur Zahlung fällig.
2. Die Kosten der Teilungsplanerstellung, Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung des Rechtsgeschäftes trägt die Stadtgemeinde Innsbruck.

GR-Sitzung 28.4.2005