Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_04-April.pdf
- S.84
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(ÖBB) ist der Grund die mangelnde Erschließung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Die Freie Liste sieht es nicht so drastisch, dass hier eine Bausperre notwendig ist. Die Abwägung ist dahingehend ganz eindeutig, dass
das Eigentumsrecht maßgebender ist als eine Bausperre, obgleich GR
Ing. Krulis angekündigt hat, dass diese nicht für immer und ewig, sondern
nur für ein Jahr, maximal für zwei Jahre, gilt.
Im Bereich Sieglanger geht es hauptsächlich um die Erschließung eines möglichen Grundstückes. Was wurde alles auf der Hungerburg
gewidmet? Die Erschließung über die Höhenstraße ist schon lange nicht
mehr gegeben. Müsste man dort nicht auch eine Bausperre veranlassen, bis
die "Hungerburgbahn-Neu" errichtet wird? Wir sprechen uns grundsätzlich
gegen diese Bausperren aus und deshalb werden wir auch nicht zustimmen.
GR Mag. Fritz: Ich möchte mich dagegen verwehren, dass eine Bausperre per se eigentumsfeindlich ist. Sie ist ein Eingriff ins Eigentumsrecht, aber seit dem Staatsgrundgesetz von 1867 gilt der Grundsatz:
"Das Eigentum ist unverlässlich und eingegriffen werden darf in jenen Fälle, in denen das Gesetz es vorsieht." Dasselbe steht in der Europäischen
Menschenrechtskonvention.
Im öffentlichen Interesse ist es möglich, die Nutzung des Eigentumsrechtes ein wenig zu beschränken. Wäre das nicht so, könnten wir
die gesamte Raumordnung vergessen, den Bau- und Projekt-Ausschuss
nach Hause schicken und der arme GR Ing. Krulis würde somit nie an das
Rednerpult kommen.
(GR Ing. Krulis: Das wäre fast eine gewisse Beraubung der Lebensfreude.)
Es geht nicht nur um die Breite der Erschließungsstraße, sondern es geht
vor allem im ersten Fall um die Erhaltung einer ganzen Struktur eines kleinen Stadtquartiers.
(GR Mag. Kogler: Die Innenhöfe bauen wir dann alle retour.)
Ich spreche vom Grauen-Stein-Weg, denn dort gibt es eine sehr kleinkörnige Struktur und dort kann man nicht über zwei Grundstücke auf eine Baumassendichte von 2,0 oder noch mehr eine Wohnanlage errichten. Das geht
schon alleine aufgrund der Stadtstruktur und aufgrund des Stadtbildes
nicht.
GR-Sitzung 28.4.2005