Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_09-November.pdf

- S.20

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24.

III 4169/2006
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B5/1,
Höttinger Au, Bereich zwischen
Sonnenstraße, Dr. SigismundEpp-Weg, Kirschentalgasse, Mariahilfstraße, Höttinger Au und
Höttinger Auffahrt sowie der Bereich nordwestlich der Höttinger
Auffahrt, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006 (2. Entwurf)

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind vier Stellungnahmen zum ersten
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes eingegangen. Die vier Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei.
In den ersten beiden Stellungnahmen
werden die restriktiven Festlegungen
beeinsprucht, da die Eigentümer eine
Neubebauung anstreben. Das nunmehr
vorliegende abgestimmte Projekt, fügt sich
schlüssig und qualitätsvoll in die bestehende Gebäudestruktur ein und wurde in
den gegenständlichen Entwurf eingearbeitet.
Der dritte Einspruchwerber spricht sich
dagegen aus, dass seine Grundstücke im
Planungsbereich nicht berücksichtigt sind.
Dazu ist zu sagen, dass aufgrund der
bestehenden ungeordneten Parzellen- und
Eigentumsstruktur die Erstellung eines
Ergänzenden Bebauungsplanes in diesem
Bereich nicht erfolgen kann.
Der vierte Einschreiter spricht sich gegen
die restriktive Festlegung der Baufluchtlinie aus. Dazu ist festzustellen, dass der
prägnante intensiv begrünte Steilhangbereich nördlich der Höttinger Auffahrt von
einer Bebauung freigehalten werden soll.
Die vom Einschreiter vorgeschlagene
Bebauung konnte nicht berücksichtigt
werden.
Die Änderungen des zweiten Entwurfes
des Ergänzenden Bebauungsplanes,
wurden nur im Bereich der ersten zwei
Einsprüche vorgenommen, die übrigen
Festlegungen bleiben unverändert.
GR Heis: Ich melde Stimmenthaltung
wegen Befangenheit an.
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

GR-Sitzung 23.11.2006

Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung von GR Heis wegen Befangenheit;
1 Stimme):
Antrag des Bauausschusses vom
13.11.2006:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B5/1,
Höttinger Au, Bereich zwischen Sonnenstraße, Dr. Sigismund-Epp-Weg, Kirschentalgasse, Mariahilfstraße, Höttinger Au und
Höttinger Auffahrt sowie der Bereich nordwestlich der Höttinger Auffahrt, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006 (2. Entwurf), wird
beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.

25.

III 6705/2006
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AM - B5/2,
Amras, Bereich Kirchsteig,
Bichlweg, Luigenstraße, westlich
der Gp. 69/3 Richtung Norden,
dem Rideaurand entlang Richtung Westen bis Gp. 50, nördlich
von Gp. 49 bis zur PhilippineWelser-Straße, KG Amras (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. AM - B5, Zeichn. Nr. 3344),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.11.2006:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AM - B5/2,
Amras, Bereich Kirchsteig, Bichlweg,
Luigenstraße, westlich der Gp. 69/3
Richtung Norden, dem Rideaurand entlang Richtung Westen bis Gp. 50, nördlich
von Gp. 49 bis zur Philippine-WelserStraße, KG Amras (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. AM - B5, Zeichn.
Nr. 3344) gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
wird beschlossen.
Hier geht es um eine Wohnbebauung, die
neuen Wohnraum schafft.