Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_09-November.pdf
- S.32
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(AMBA) trotz Reduktion auf eine AMA
weiterläuft? Wenn ja, womit wird das
begründet?
Mag. Schwarzl, Mag. Fritz, Dr. KrammerStark, Mair, Mag. Pitscheider,
Mag. Schindl-Helldrich, Teyml, alle e. h.
34.4
2.
Vertritt die Frau Bürgermeisterin
gegenüber der Autobahnen- und
Schnellstraßen-FinanzierungsAktiengesellschaft (ASFINAG) das
Verursacherprinzip, das heißt die Autobahnen- und SchnellstraßenFinanzierungs-Aktiengesellschaft
(ASFINAG) hat die Mehrkosten der
Einhausung alleine zu tragen?
3.
Vertritt die Frau Bürgermeisterin
gegenüber der Autobahnen- und
Schnellstraßen-FinanzierungsAktiengesellschaft (ASFINAG) die
Verhandlungsposition, dass die Autobahnen- und SchnellstraßenFinanzierungs-Aktiengesellschaft
(ASFINAG) wie in Tebresing
(A10/Kärnten) die Mehrkosten der
Einhausung zur Gänze eigenfinanzieren soll?
4.
Gab es dennoch Gespräche zwischen
der Autobahnen- und SchnellstraßenFinanzierungs-Aktiengesellschaft
(ASFINAG), dem Land Tirol und der
Stadt Innsbruck betreffend einer Mitfinanzierung der Autobahneinhausung
Amras?
a)
Wenn ja, wann fand die letzte
Besprechung statt und
b)
mit welchem Ergebnis?
A 12 Inntal-Autobahn, Lärmschutz im Bereich Amras, Verhandlungsposition, Mitfinanzierung (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer verliest die dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Seit Jahrzehnten kämpfen die Anrainerinnen bzw. Anrainer von Amras entlang der
Autobahn A12 für Lärmschutzmaßnahmen. Mit dem Sicherheitsausbau und der
damit einhergehenden Querschnittsverbreiterung der A12 im Bereich Bichlweg,
muss die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
(ASFINAG) nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) Lärmschutz
installieren.
Nur eine Einhausung bringt den dringend
notwendigen Schutz für die dortige
Bevölkerung vor gesundheitsschädlichem
Lärm. Außerdem kann nur die Einhausung
die unmittelbare Beeinträchtigung durch
gesundheitsschädliche Abgase mindern.
Eine Lärmschutzwand beseitigt die
Gesundheitsbelastung nicht und kann
diese auch nicht auf ein gesundheitlich
unbedenkliches Maß senken.
Die Autobahnen- und SchnellstraßenFinanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG), als Bereitstellerin der Infrastruktur
und damit als Verursacherin der Lärmund Abgasbelastung besteht trotz ihrer
alleinigen Verantwortung bei einer
Einhausung auf Beteiligung seitens der
Stadt Innsbruck und des Landes Tirol, um
die Mehrkosten von zirka € 7 Mio zu
decken.
Die Frau Bürgermeisterin möge daher
folgende dringende Anfrage beantworten:
1.
Verhandlungsposition, dass bei einem
"Sicherheitsausbau" der A12 für die
Stadt Innsbruck nur die Einhausung
als Lärmschutz in Frage kommt?
Vertritt die Frau Bürgermeisterin
gegenüber der Autobahnen- und
Schnellstraßen-FinanzierungsAktiengesellschaft (ASFINAG) die
GR-Sitzung 23.11.2006
Mag. Pitscheider, Mag. Fritz, Dr. Krammer-Stark, Mair, Mag. Schwarzl, Mag.
Schindl-Helldrich, Teyml, alle e. h.
34.5
Novellierung des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck
1975, Installierung einer aus
VertreterInnen der Koalitionspartner bestehenden Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung (Die
Innsbrucker Grünen)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer
verliest die dringende Anfrage der
Innsbrucker Grünen:
Nach Ablehnung eines Dringlichkeitsantrages der Innsbrucker Grünen im ersten