Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_09-November.pdf

- S.37

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6.1

Wurde diese Versicherung
vertragsgemäß abgeschlossen?

6.2

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

6.3

Wurde nach den beiden Verbrüchen eine Meldung an die Versicherung erstattet?

7.

In Punkt 3.3.8.1 des Dienstleistungskonzessionsvertrages (DKV) wurde
ein Zahlungsplan vereinbart. Dazu
gab es laut Beilage zum am
9.11.2006 vom Büro der Bürgermeisterin übermittelten endgültigen Dienstleistungskonzessionsvertrages (DKV)
eine Änderungsvereinbarung vom
Feber 2005.

8.2

Wie ist der derzeit geschätzte
Stand der Baukosten bzw. um wie
viel werden die im Vorprojekt kalkulierten Baukosten bereits jetzt
überschritten?

8.3

Haben sich die Betriebskostenschätzungen gegenüber dem Vorprojekt geändert? Wenn ja, in welchem Umfang?

9.

Tourismusverband Innsbruck und
seine Feriendörfer (TVB) € 10 Mio

Fragen:
7.1

Dem Beschluss des Gemeinderates
vom 17.12.2004 lag folgender Finanzierungsplan für den maximalen Kostenbeitrag der Stadt Innsbruck in der
Höhe von € 37,12 Mio zugrunde.

Land Tirol Raumordnungsmittel
€ 3,5 Mio

Gibt es Abweichungen von dieser
Änderungsvereinbarung?

Rücklage Nordkette € 6,5 Mio

7.2

Wenn ja, welche und warum?

Erneuerungsrücklage € 6 Mio

7.3

Mittel in welcher Höhe wurden
bisher seitens der Innsbrucker
Nordkettenbahnen GesmbH
(INKB) an den Auftragnehmer
ausbezahlt?

Gewinnausschüttung Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG
(IKB) 2004/2005 € 6,5 Mio

7.4

7.5
8.

Zuführung aus Überschüssen HHErgebnis 2004/2005 € 4,62 Mio

Haben diese Zahlungen auch
Mehrkosten gemäß Punkt 3.2.5.2
oder Punkt 3.3.7.2 - siehe oben enthalten, die gemäß Punkt
3.3.8.2 - Teilrechnungen, Schlussrechnung - gesondert und detailliert auszuweisen sind?

ergibt somit € 37,12 Mio.
Bekanntlich hat der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) trotz gegenteiliger Beteuerungen der Frau Bürgermeisterin in
der Sitzung des Gemeinderates vom
17.12.2004 eine Beteiligung in der
vorgesehen Höhe abgelehnt. Vielmehr hat er eine Beteiligung an der
Innsbrucker Nordkettenbahnen
GesmbH (INKB) und per Syndikatsvertrag einen Gesellschafterzuschuss
in der Höhe von € 7,5 Mio aufgeteilt
auf zehn Jahre beschlossen. Da dieser nicht wertgesichert ist, wird der
Beitrag des Tourismusverbandes
Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) de facto unter € 7,5 Mio betragen.

Wenn ja, welche und in welcher
Höhe?
Gemäß Punkt 3.1.2.1 des Dienstleistungskonzessionsvertrages (DKV) Hauptpflichten des Auftragnehmers,
Erstellung des Vorprojektes - war der
Auftragnehmer bereits bei der Einreichung des Vorprojektes verpflichtet,
dem Gemeinderat zur Beurteilung
unter anderem Angaben zur ökonomischen Lösung (Baukosten, Betriebskosten) anschaulich darzulegen.

Fragen:

Fragen:

8.1

9.1

Baukosten und Betriebskosten in
welcher Höhe lagen dem Vorprojekt zugrunde?

GR-Sitzung 23.11.2006

Betreffend die Raumordnungsmittel des Landes Tirol waren im
Landesvoranschlag 2005
€ 442.000,--, im Voranschlag 2006