Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_09-November.pdf

- S.48

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- 755 -

In diesen Fällen kommt es aus verwaltungsökonomischen Gründen in der Regel
nicht zur Vorschreibung und anschließender Rückzahlung der Vergnügungssteuer,
zumal die gemeinnützige bzw. mildtätige
Verwendung des Reinerlöses bereits zum
Zeitpunkt der Abrechnung nachgewiesen
wird.
38.2

Gesellschaften mit städtischer
Beteiligung, ArbeitnehmerInnenbeteiligung (Die Innsbrucker
Grünen)

StR Mag. Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 735) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Tiroler
FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), INNBus GesmbH, Integrierte Landesleitstellen
GmbH, "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT), Tiroler Gemeinnützige
Wohnungsbau- und Siedlungs-GesmbH
(TIGEWOSI), Olympia-Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI), Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD),
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) und Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG).
Weiters wird angeführt, dass in den beiden
Aktiengesellschaften Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und auch Felbertauernstraße AG, Arbeitnehmerinnen bzw.
Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vertreten
sind.
Zu Frage 2.: Rathaus Passage GesmbH
(RPG), da kein Aufsichtsrat. Congress &
Messe Innsbruck GesmbH, weil kein
Betriebsrat. Internationales Studentenhaus
GmbH kein Betriebsrat. Innsbrucker
Stadtbau GesmbH verfügt über keine
eigenen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter.
Innsbrucker Festwochen der Alten Musik
GesmbH nur eine Geschäftsführerin und
eine Mitarbeiterin. Telesystem Tirol GmbH
verfügt über keine Arbeitnehmer, weil es
sich hierbei nur um eine Arbeitsgesellschafterin in der Kommanditgesellschaft
(KG) handelt. Innsbrucker Sportanlagen
Errichtungs- und Verwertungs GmbH
verfügt nur über 1,5 Mitarbeiter einschließGR-Sitzung 23.11.2006

lich Geschäftsführer. Tiroler Landestheater
und Orchester GmbH Innsbruck aufgrund
arbeitsverfassungsrechtlicher Bestimmungen.
Zu Frage 3.: Nein, es gibt keine.
Zu Frage 4.: Siehe Antwort zu Frage 3.
Zu Frage 5.: Die Tiroler Landestheater und
Orchester GmbH Innsbruck verfügt über
keinen Aufsichtsrat, weil die arbeitsverfassungsrechtlichen Bestimmungen dezidiert
Theater davon ausschließen. Die Aufsichtsratsvorsitzende, Dr. Salcher (Land
Tirol), hat jedoch mit dem Betriebsrat
vereinbart, dass zu spezifischen Arbeitnehmerfragen der Betriebsrat beigezogen
wird.
38.3

Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) und Abfallwirtschaft Tirol Mitte GesmbH (ATM), Verzicht auf die Realisierung der
mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage im Ahrental (AMBA), Verwirklichung
einer mechanischen Anlage (MA)
(Die Innsbrucker Grünen)

StR Dipl.-HTL-Ing. Peer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 735) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Ich wurde als Eigentümervertreterin der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) laufend über den Stand
des UVP-Verfahrens vom Vorstandsvorsitzenden der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) informiert.
Der Lösungsvorschlag wurde mir vom
Vorstandsvorsitzenden der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) anlässlich
eines Besprechungstermins am 8.11.2006
zur Kenntnis gebracht.
Zu Frage 2.: Zum gegenständlichen
Zeitpunkt wurden weder Verträge aufgelöst noch Verträge abgeschlossen, die der
Genehmigungspflicht des Aufsichtsrates
unterliegen. Sobald die beabsichtigten
Änderungen im Abfallentsorgungskonzept
beschlussreif sind und die weiteren
Schritte der Genehmigung des Aufsichtsrates bedürfen, werden diese Schritte
satzungsgemäß durchgeführt.