Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_09-November.pdf

- S.50

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- 757 -

Zu Frage 25.: Aufgrund einer Evaluierung
durch eine unabhängige Beraterfirma nach
den Kriterien Raumordnung, Infrastruktur,
Verfügbarkeit, Anrainersituation, Verkehrserschließung, Vorbelastungen
(Boden, Luft, Wasser, Lärm etc.).
Zu Frage 26.: Das UVP-Verfahren für die
AMBA kann erst dann niedergelegt
werden, wenn die Rahmenbedingungen
für die neue Lösung sowohl legistisch als
auch vertraglich abgesichert sind.
GR Mag. Fritz: Ich danke für die seriöse
und ausführliche Beantwortung.
Weiters ersuche ich
um Eröffnung der Debatte.
Dies nicht um die gegebenen Auskünfte
zu hinterfragen, sondern weil in diesen
Auskünften doch schwerwiegende Sachen
über das Verhältnis zwischen dem Land
Tirol und der Stadt Innsbruck angesprochen sind, die ich für debattierungswürdig
halte.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNGE; 7
Stimmen):
Der Antrag von GR Mag. Fritz auf
Eröffnung der Debatte wird abgelehnt.
38.4

A 12 Inntal-Autobahn, Lärmschutz im Bereich Amras, Verhandlungsposition, Mitfinanzierung (Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer teilt
zur dringenden Anfrage der Innsbrucker
Grünen (Seite 738) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Einhausung war stets Ziel
der einschlägigen Lärmschutzmaßnahmen
und ist als solches auch im Regierungsprogramm niedergeschrieben.
Zu den Fragen 2., 3. und 4.:In gegenständlicher Angelegenheit finden laufend
Gespräche auf verschiedenen Ebenen
statt, über deren Inhalt bzw. Ergebnisse
zeitgerecht berichtet werden wird. Angemerkt darf darüber hinaus werden, dass
unverrückbare Standpunkte nie Gegenstand von Verhandlungen sein können.
Das Gleichbehandlungsprinzip und
Meistbegünstigtenprinzip ist hierbei
jedenfalls zu berücksichtigen.

GR-Sitzung 23.11.2006

38.5

Novellierung des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, Installierung einer
aus VertreterInnen der Koalitionspartner bestehenden Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung
(Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer teilt
zur dringenden Anfrage der Innsbrucker
Grünen (Seite 738) Folgendes mit:
Die Beantwortung dieser Fragen erfolgt
pauschal.
Bereits im Arbeitsübereinkommen der
Regierung, wurde das Ziel der Novellierung des Innsbrucker Stadtrechtes 1975
niedergeschrieben.
Bereits im Juni des laufenden Jahres,
wurde mit der Sichtung der diesbezüglichen schon vorhandenen Unterlagen im
Auftrag durch meine Wenigkeit und auch
in meiner Funktion als Vorsitzender des
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses, durch die Mag.-Abt. I,
Präsidialangelegenheiten, begonnen.
In weiterer Folge werden zu den einzelnen
Themenbereichen grundlegende Aufbearbeitungsarbeiten vorgenommen, auf Basis
welcher in weiterer Folge im hiefür
bestimmten Gremium des Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses die Diskussionen und Bearbeitungen zu führen sein werden.
Es entspricht dem vertrauensvollen
Umgang von Regierungspartnern miteinander, über wichtige Themen sich
permanent gegenseitig zu informieren und
die Vorgangsweisen abzustimmen.
38.6

Innsbrucker Nordkettenbahnen
GesmbH (INKB), Projekt "Innsbrucker Nordkettenbahnen Neu",
Mehrkosten, Einhaltung des
Dienstleistungskonzessionsvertrages (DKV) (Die Innsbrucker
Grünen)

Bgm. Zach: Es wurde von mir für die
Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH
(INKB) hinsichtlich der Mehrkosten sowie
Einhaltung des Dienstleistungskonzessionsvertrages (DKV) eine sehr lange
Beantwortung verlangt, wo jedoch sehr
viele Punkte enthalten sind, die sich