Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf

- S.29

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1.

2.

3.

Die Stadt Innsbruck kauft vom Land
Tirol dessen Grundstücke 874/2 im
Ausmaß von 1.967 m2, 874/1 im
Ausmaß von 1.639 m2, 873 im Ausmaß von 3.480 m2, 872 im Ausmaß
von 2.013 m2, 871 im Ausmaß von
1.791 m2, 869 im Ausmaß von
1.833 m2 sowie Teilflächen aus den
Grundstücken 867 und 868 im Ausmaß von 4.700 m2, alle Grundstücke
vorgetragen in EZ 602, Grundbuch
81102 Amras. Das Gesamtflächenausmaß der anzukaufenden Grundstücke beträgt zirka 17.423 m2.
Der Kaufpreis, welcher in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert wird, ist
binnen eines Monats nach Beschlussfassung für dieses Rechtsgeschäft im
Tiroler Landtag (voraussichtlich Oktober 2008) zur spesen- und abzugsfreien Zahlung an das Land Tirol fällig.
Besitzübergang ist der 1.7.2009. Die
Übergabe und Übernahme dieser Liegenschaften erfolgt wie sie liegen und
stehen. Die Abbruch- und Entsorgungskosten übernimmt die Stadt
Innsbruck.
Das Risiko einer allfälligen Kontamination der Liegenschaft hat das Land
Tirol zu tragen.
Bezüglich der notwendigen Unterbringung der Personen des Asylheimes 3 (Trientlgasse 6) ist im Vertrag
eine zufrieden stellende Lösung vorzusehen.

4.

Die Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung des Rechtsgeschäftes übernimmt die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG) für die Stadtgemeinde Innsbruck, welche hiermit ausdrücklich
beauftragt wird. Der entsprechende
Vertragsentwurf ist dem Stadtsenat
zeitgerecht vorzulegen.
Sämtliche im Zusammenhang mit
diesem Rechtsgeschäft anfallenden
öffentlichen Steuern, Abgaben, Gebühren und sonstigen Kosten, insbesondere die Grunderwerbsteuer, die
Grundbuchseintragungsgebühr und
die Beglaubigungskosten sowie die

GR-Sitzung 24.6.2008

Erstellung des Teilungsplanes übernimmt die Stadtgemeinde Innsbruck.
5.

Die Bedeckung des Kaufpreises erfolgt aus dem für Immobilienveranlagung reservierten Teil des Verkaufserlöses der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) (Teil 1 25 % plus
1 Aktie).

Bgm.in Zach: Hier gibt es die Möglichkeit,
vom Land Tirol im Gewerbe- und Industriegebiet ein großes Grundstück zu
erwerben. Es ist nicht das ganze Grundstück, welches der Landesbauhof hier
vorhält. Aufgrund einer Umstrukturierung
des Landesbauhofes werden diese
Flächen freigegeben.
Es hat immer geheißen, dass man
kleinere Grundstücksanteile erwerben
kann. Nun hat es sich ergeben, dass wir
ein großes Grundstück im Ausmaß von
17.423 m2 im Gewerbe- und Industriegebiet, was für eine größere Bebauung und
als Vorratsfläche vorgesehen ist, denn es
wird immer wieder engagierte GemeinderätInnen geben, die Ideen bezüglich
Arbeitsplätze haben. In der Wirtschaft geht
es um Mehrertrag, Arbeitsplätze und um
den Wirtschaftsstandort.
GR Hof, Innsbruck ist ein Wirtschaftsstandort und darauf lege ich großen Wert auch wenn ich es nicht jedes Mal laut und
deutlich erwähne -, damit unsere jungen
gut ausgebildeten Menschen adäquate
Arbeitsplätze vorfinden sowie auch jene
Menschen, die aufgrund ihrer Lebensplanung keine lange Ausbildung hatten, aber
doch vielleicht den einen oder anderen
guten Arbeitsplatz erreichen können. Das
geht nur, wenn die Wirtschaft blüht und
prosperiert und wir dafür auch die
Voraussetzungen schaffen. Dazu gehören
unter anderem auch Grundflächen.
Zu meinem großen Bedauern wird es nicht
möglich sein, dass das im Tiroler Landtag
noch vor der Sommerpause beschlossen
wird. Das wird im Herbst im Tiroler
Landtag beschlossen werden und bis dort
sind noch zwei Dinge zu klären, die wir im
Stadtsenat besprochen haben. Auf diesen
Grundflächen befinden sich noch Baulichkeiten, die vermietet sind. Das sind
Asylwerber bzw. Asylwerberinnen, die im