Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf

- S.47

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- 536 -

örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) wird empfohlen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig (bei Abwesenheit
von GR Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
5 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
12.6.2008:
Der Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. AL - Ö11,
Bereich "Arzl-Ost", nördlich Rumer Straße,
östlich Lehmweg (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO}
2002 Zeichn. Nr. 4000, 2. Entwurf, gemäß
§ 32 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
GR Mag. Fritz hat sich für die Sitzung des
Bauausschusses entschuldigt, da er bei
einer anderen Sitzung teilnehmen musste
und erst später zur Sitzung des Bauausschusses gestoßen ist.
Ergänzend darf ich dazu sagen, dass es
jetzt nur um das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) geht. Einige dieser hier
angesprochenen Punkte haben sicherlich
auch eine Berechtigung, können aber jetzt
nicht im Örtlichen Raumordnungskonzept
(ÖROKO), sondern dann im Flächenwidmungsplan bzw. aber auch im Bebauungsplan sehr wohl noch eingehend
beraten und wahrscheinlich auch berücksichtigt werden.
Wichtig ist, dass man in der gesamten
Sache einmal weiterkommt. Jetzt hängt es
davon ab, welche Entscheidung das Land
Tirol trifft. Der nächste Schritt sind die
Grundzusammenlegungsverfahren.
Zwischenzeitlich wird noch viel Wasser
den Bach bzw. Inn hinunter rinnen.

38.

III 4540/2008
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B21, Innsbruck - Innenstadt, Bereich zwischen Stainerstraße, Adolf-Pichler-Platz,
Colingasse, Bürgerstraße, Innrain und Marktgraben, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zum Allgemeinen Bebauungsplanentwurf zwei Stellungnahmen eingegangen. Da sie sich inhaltlich aber auf den
Ergänzenden Bebauungsplanentwurf
IN - B21/1 beziehen, wurden sie im Zuge
dieses Ergänzenden Bebauungsplanes
bearbeitet.
Somit liegen für den gegenständlichen
Entwurf keine inhaltlichen Einwendungen
vor.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Abwesenheit
von GR Mag. Fritz),
den Allgemeinen Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B21, Innsbruck - Innenstadt,
Bereich zwischen Stainerstraße, AdolfPichler-Platz, Colingasse, Bürgerstraße,
Innrain und Marktgraben, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006, zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR Mag. Fritz: Die Punkte g) und h)
hängen zusammen und deshalb melde ich
mich jetzt schon unter Punkt g), um zu
sagen, was zu sagen ist.
Ich bedanke mich beim Vorsitzenden des
Bauausschusses, da er ausdrücklich
darauf hingewiesen hat, dass die formale
Einstimmigkeit der Antragstellung deshalb
war, weil ich wegen einer anderen Sitzung
verspätet zur Sitzung des Bauausschusses gekommen bin.
Es liegt ein umfassender Einspruch vor,
der sich - wie richtig berichtet wurde gegen den Ergänzenden Bebauungsplanentwurf und nicht gegen den Allgemeinen
Bebauunsplanentwurf richtet, aber schon
sehr schwerwiegend und ausführlich ist.
Ich würde sagen, dass die Antwort des
zuständigen Amtes auf diese Einwände

GR-Sitzung 24.6.2008