Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.52
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40.
III 9479/2007
41.
III 9482/2007
Allgemeinen Bebauungsplanentwurf Nr. HU - B1, Hungerburg,
Bereich des gewidmeten Baugebietes und der Sonderflächen
beidseitig der Höhenstraße, Gramartstraße und des Hungerburgweges, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HU - B1/1, Hungerburg, Bereich des gewidmeten
Baugebietes und der Sonderflächen beidseitig der Höhenstraße,
Gramartstraße und des Hungerburgweges, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 3. Entwurf
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zum Allgemeinen Bebauungsplanentwurf zwei Stellungnahmen
eingegangen. Da sie sich inhaltlich aber
auf den Ergänzenden Bebauungsplanentwurf HU - B1/1 beziehen, wurden sie im
Zuge dieses Ergänzenden Bebauungsplanes bearbeitet.
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Zwei weitere Stellungnahmen sind
verspätet eingegangen. Weiters wurde
dem Obmann des Bauausschusses ein
Schreiben übermittelt. Alle Stellungnahmen und das Schreiben wurden mitbehandelt. Alle Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original und das Schreiben in
Kopie bei.
Somit liegen für den gegenständlichen
Entwurf keine inhaltlichen Einwendungen
vor.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Buchacher):
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Buchacher, GR Praxmarer und GR Weber;
3 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
12.6.2008:
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. HU - B1, Hungerburg, Bereich des
gewidmeten Baugebietes und der Sonderflächen beidseitig der Höhenstraße,
Gramartstraße und des Hungerburgweges, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Inhaltlich umfassen die Stellungnahmen
und das Schreiben Einsprüche gegen die
geplante Wohnbebauung westlich des
ehemaligen Hotels Mariabrunn und gegen
die Festlegung der Erschließungsstraße
bzw. des Erschließungsweges zwischen
Gramart- und Höhenstraße in Verlängerung des Umbrückleralmweges.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss eingehend beraten. Der
Beschluss des Bebauungsplanes wird
empfohlen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Buchacher),
den Ergänzenden Bebauungsplanentwurf
Nr. HU - B1/1, Hungerburg, Bereich des
gewidmeten Baugebietes und der Sonderflächen beidseitig der Höhenstraße,
Gramartstraße und des Hungerburgweges, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
3. Entwurf, zu beschließen.
Es hat hier ein Schreiben von einem
Einspruchswerber der Hungerburg
gegeben, welcher der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, massive Vorwürfe gemacht
hat, dass anscheinend Flächen verschoben wurden, um diese bestehenden
Dichten zu erreichen. Ich habe darauf
gedrängt, dass dieser Einspruchswerber
mir diesen Einspruch mitteilt und habe
GR-Sitzung 24.6.2008