Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.53
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dieses Schreiben den Mitgliedern des
Bauausschusses nicht nur vorgelegt,
sondern vollinhaltlich vorgelesen.
Ich habe die Mag.-Abt. III, Stadtplanung
sowie den zuständigen Referenten
ersucht, einen ausführlichen Bericht
vorzulegen. Dieser wurde mit der genauen
Flächenberechnung, dem Nachweis wie
es dazu gekommen ist, zum jeweiligen
Stand des Bebauungsplanes gemacht. Es
wurde ausdrücklich festgehalten, dass es
keine Unregelmäßigkeiten oder Manipulationen durch die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, gegeben hat. Das möchte ich
deutlich sagen, weil es immer unangenehm ist, wenn Dinge im Raum stehen. Es
wurde hier wirklich deutlich aufgeklärt.
Den AnrainerInnen sind die Dichten
normalerweise immer zu hoch, aber das
derzeitige Projekt, zum Unterschied zu
den Möglichkeiten, die zu Beginn des
alten Bebauungsplanes bestanden haben,
hat den Vorteil, dass dieser neue Baukörper, der auf dieser Seite wirklich ein
Landmark ist, abgesetzt worden ist. Laut
dem alten Bebauungsplan hätte sehr wohl
angebaut werden können, was aber eine
wesentliche Verschlechterung bedeutet
hätte.
Deshalb ist das vorliegende Projekt im
Zuge eines Wettbewerbs entstanden. Das
wollte ich den Mitgliedern des Gemeinderates zur Ergänzung sagen.
GR Mag. Fritz: In Ergänzung zu den
Ausführungen des Obmannes des
Bauausschusses, denen ich mich anschließe, möchte ich noch Folgendes
sagen: Die Grundentscheidung ist bereits
im Jahr 2006 bzw. noch früher gefallen,
und das ist in diesem Zusammenhang
ganz wichtig.
Es hat eine lange Debatte über das
Stadtteilentwicklungskonzept gegeben,
und zwar war das ein sehr guter Prozess,
der zwischen allen städtischen Organen von der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Bauausschuss bis zu den AnrainerInnen äußerst kooperativ verlaufen ist. Damals
wurde ein Kompromiss erzielt.
Auf der Hungerburg hat es damals noch
relativ viel gewidmetes, aber noch nicht
konsumiertes Bauland gegeben. Es gibt
also einen potenziellen BevölkerungszuGR-Sitzung 24.6.2008
wachs und wir wissen alle, dass die
Höhenstraße eine relativ enge Straße ist.
Ebenso wissen alle, dass jede Art von
Gerede über eine zweite Erschließungsstraße von der Hungerburg nach Mühlau
usw. sowohl von der Eingriffstiefe in die
Naherholungslandschaft als auch hinsichtlich der Finanzen so gut wie unmöglich ist.
Deshalb hat man sich damals geeinigt,
und es ist sowohl der Gemeinderat als
auch die Bevölkerung der Hungerburg
dahinter gestanden, keine Baulandausweitung, im Wesentlichen keine Dichteerhöhung, allenfalls kleine Arrondierungen,
vorzunehmen. Damals war klar, dass die
Bestandsdichten - diese haben auch mit
der Nähe zur Bergstation der Hungerburgbahn und mit dem historischen Zentrum
der Hungerburg zu tun - variieren. Als
Größenordnung wurde damals gesagt,
dass die Geschossflächendichte 0,35 für
den gesamten Bereich des Plateaus, aber
natürlich nicht für das Zentrum der
Hungerburg gilt.
Im Jahr 2006 hat der Bauausschuss,
nachdem eine Anfrage von einem
Bauwerber vorgelegen ist, einstimmig
beschlossen, dass man sich unter der
Voraussetzung einer wirklich räumlichen
Abgrenzung bzw. Einhaltung eines
respektvollen Abstandes vom angesprochenen Landmark, Mariabrunn, das unter
Denkmalschutz steht, auf diesem Bauplatz
im Zentrum der Hungerburg, aufgrund der
sehr guten Erschließung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln eine höhere Dichte
vorstellen kann.
Der Wettbewerb wurde gerade mit dem
Ziel gemacht, anhand von konkreten
Projekten nachzuweisen, dass eine
höhere Dichte als 0,35 an dieser Stelle
einen Sinn macht. Die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, hat damals 0,8 als eine
Größe die vorstellbar wäre, in den Raum
gestellt. Egal, auf welche Fläche man das
jetzt bezieht, gibt es Differenzen mit den
Einspruchswerbern, je nachdem wie groß
der Bauplatz ist. Wir haben eine Dichte
von entweder 0,58 oder 0,73, jedenfalls
unter dem Wert dieser Stadtplanung und
haben dafür ein architektonisch sehr
ausgereiftes und die Hangkante wenig
beeinträchtigendes und Mariabrunn frei
spielendes Projekt bekommen.