Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.124
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werden. Mit Regierungsbeschluss wurde im Dezember 2003 auch seitens der Tiroler Landesregierung festgelegt, gemeinsam mit der Stadt
Innsbruck eine integrierte Landesleitstelle zu errichten. Die geschätzten
Gesamterrichtungskosten von € 4,5 Mio. sollten im Verhältnis 70%
Land Tirol und 30% Stadt Innsbruck aufgeteilt werden. Den Auftrag zur
Errichtung der ILL wurde an die IIG & Co KEG (nachfolgend kurz IIG
genannt) als Grundstückseigentümerin erteilt, welche dabei die technische und geschäftliche Bauoberleitung sowie die Bauverwaltung übernehmen sollte.
Architektenwettbewerb
Im April 2004 wurde von der IIG ein Architektenwettbewerb für das
Bauvorhaben „Hauptfeuerwache Innsbruck - Errichtung der integrierten
Landesleitstelle und Sanierung Bestand“ ausgeschrieben. Das Siegerprojekt sah eine Überbauung des nördlichen Vorplatzes vor, was seitens
der Jury als städtebaulich klarste Lösung gewertet wurde.
Behördenverfahren
Die für das Bauvorhaben erforderlichen Bescheide (Baubewilligung,
wasserrechtlichen Genehmigungen sowie Genehmigungen gem. StVO)
lagen vor. Sämtliche Verfahren wurden zeitgerecht abgewickelt.
4 Ausschreibungen und Vergaben
Vergabe der Planung
Mit den Verfassern des Siegerprojektes wurde ein auf den Leistungsbeschreibungen der HOA basierender Architektenwerkvertrag abgeschlossen. In den Unterlagen des Siegerprojektes war ein Statiker als Mitglied
des Planungsteams genannt worden. Dieser Statiker wurde lt. Architektenwerkvertrag auch mit der statisch-konstruktiven Ausarbeitung des
Projektes betraut. Hierbei handelte es sich aus Sicht der Kontrollabteilung um eine direkte Beauftragung, wobei der im BVergG genannte
Schwellenwert für Direktvergaben solcher Art überschritten war. In der
Stellungnahme wurde seitens der IIG darauf verwiesen, dass das Bundesvergabegesetz für das Verhandlungsverfahren nach einem Architektenwettbewerb keine Schwellenwerte vorsieht. Weiters wurde die Ansicht vertreten, dass eine bereits im Rahmen des Architektenwettbewerbes ausgearbeitete schöpferische Dienstleistung nicht noch einmal
einem Vergabeverfahren unterzogen werden könne.
Seitens der Kontrollabteilung wird hierzu festgehalten, dass in dem Architektenwettbewerb lediglich die Planungsleistung des Architekten ausgeschrieben wurde. Etwaige, in diesem Zusammenhang durch den Statiker erbrachte (Vor-) Leistungen wären somit der Planungsleistung des
Architekten zuzuschreiben. Die Vergabe war in der Form nicht zulässig.
Planungseigenleistung
IIG
Zl. KA-02244/2008
Die an die Architekten vergebenen Teilleistungen der Planung ergaben
83%
der
Gesamtplanung.
Der
verbleibende
Anteil
von
17% der Planung, die örtliche Bauaufsicht (ÖBA) sowie die Bauverwaltung wurden von der IIG in Eigenleistung erbracht.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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