Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf

- S.132

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Entstehung des Vertrages - speziell im Hinblick auf die handschriftliche
Vertragsergänzung in Bezug auf die Valorisierung - keine Informationen
habe. Aufgrund des Umstandes, dass die angesprochene Valorisierungsklausel offenbar im Nachhinein handschriftlich ergänzt und somit
lediglich vom Begünstigten unterfertigt worden ist bzw. auch aufgrund
dessen, dass die anwaltliche Vertretung lediglich einen nicht valorisierten Nachzahlungsbetrag einforderte, sei man davon ausgegangen, dass
die Wertanpassungsklausel keine Gültigkeit habe. Aus diesen Gründen
wird in Hinkunft weiterhin lediglich der nicht valorisierte, ursprünglich
vereinbarte Anerkennungszins in Höhe von € 87,20 ausbezahlt. Als
Auszahlungszeitpunkt werde jedoch zukünftig der Monat August vorgemerkt.
Periodengerechte
Abrechnung

Anlässlich der Überprüfung einer Rechnung betreffend den Einkauf von
Notengutscheinen durch die Musikhauptschule hat die Kontrollabteilung
festgestellt, dass der Auszahlungsvorgang zu Lasten des
Haushaltsjahres 2008 abgewickelt worden ist, obwohl die Rechnung
noch im Monat Dezember 2007 (10.12.) ausgefertigt worden war. Die
Kontrollabteilung wies in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Verfügung der Frau Bürgermeisterin zur Erstellung des Rechnungsabschlusses 2007 hin und empfahl, der periodengerechten Erfassung
und Verbuchung von Aufwendungen ein erhöhtes Augenmerk zuzuwenden.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde mitgeteilt, dass die Schulleitungen bereits im Oktober 2007 darauf hingewiesen worden seien,
Rechnungen vor Ablauf des Kalenderjahres zur Zahlbarmachung in das
Amt zu senden. Im kommenden Schuljahr 2008/2009 werde man die
Schulleitungen erneut, sowohl bei der Eröffnungskonferenz als auch in
einem Rundschreiben gegen Jahresende hin anweisen, Rechnungen
aus dem Kalenderjahr 2008 so zeitgerecht zu übermitteln, dass eine
periodenreine Erfassung und Verbuchung möglich ist.

Skontoabzug und haushaltskonforme Verwendung von Verfügungsmitteln

Im Rahmen einer Belegkontrolle hat die Kontrollabteilung eine Rechnung betreffend den Einkauf von Getränken durch das Büro einer
amtsführenden Stadträtin überprüft. In diesem Zusammenhang wurde
festgestellt, dass der von der Lieferfirma angebotene Skontoabzug
nicht mehr beansprucht werden konnte, weil die Rechnung nicht fristgerecht angewiesen worden ist. Die Kontrollabteilung hat deshalb empfohlen, in Hinkunft Rechnungen so zeitgerecht weiterzuleiten, dass ein
möglicher Skontoabzug auch lukriert werden kann.
Weiters wurde festgestellt, dass die Rechnung auf Verfügungsmittel
abgerechnet worden ist. Da es sich im Gegenstandsfall um Getränke
für Bewirtungszwecke handelt, wies die Kontrollabteilung darauf hin,
dass der für die Einweisung der Rechnung gewählte TA nicht den seinerzeit vom Herrn Bürgermeister erlassenen Interpretationsrichtlinien
über die haushaltskonforme Verwendung von Verfügungsmitteln entspricht und der Zahlungsvorgang vielmehr über die Post „Amtspauschalien und Repräsentationsausgaben“ des hiefür vorgesehenen

Zl. KA-03462/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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