Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf

- S.139

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€ 213.106,00, während auf die mittelfristigen Fördervereinbarungen ein
Betrag von € 445.400,00 entfiel.
Zur Verifizierung des laufenden Anordnungssolls im Jahr 2007 hat die
Kontrollabteilung alle genehmigten Subventionen mit den Auszahlungen auf den einzelnen Voranschlagsposten abgestimmt.
Als Ergebnis dieser Überprüfung ergab sich ein Differenzbetrag in Höhe
von € 17.382,42, welcher im Zusammenwirken mit dem Amt für Kultur
aufgeklärt werden konnte.
Verein Volkshaus
Innsbruck

Der im Budgetgemeinderat genehmigte Förderbetrag in Höhe von
€ 29.000,00 für den Verein Volkshaus Innsbruck wurde nicht über die
eigens dafür eingerichtete Voranschlagspost, sondern über die Vp.
1/369000-757250 - Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen,
Lfd.Transferzlg.-Priv.Institut. Jahressubvention ausbezahlt.
Die Kontrollabteilung empfahl, diese Subventionszahlung künftig wieder
auf der dafür vorgesehenen Voranschlagspost abzuwickeln, was vom
Amt für Kultur in seiner Stellungnahme zugesichert wurde.

Aufwendungen
Zentrum 107

Die anfallenden Aufwendungen im Zusammenhang mit den von der
Stadtgemeinde Innsbruck angemieteten Räumlichkeiten im Objekt Innstraße 107 wurden bzw. werden auf der Vp. 1/312000-757250 – Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Lfd. Transferzlg.Priv.Institut. Jahressubvention verbucht.
Da es sich nach Ansicht der Kontrollabteilung hierbei um keine Subvention im Sinne der geltenden Subventionsordnung handelt, sondern um
Mietentgelte und Betriebskosten aus einem bestehenden Mietvertrag,
wurde empfohlen, künftig diese Zahlungen auf den dafür vorgesehenen
Budgetposten zu verbuchen. Lt. Stellungnahme des Amtes für Kultur
wird dieser Empfehlung nachgekommen werden.

Verifizierung
Mietanteil Zentrum 107

Im Zuge der Prüfung der Aufwendungen für das Objekt Innstraße 107
hat die Kontrollabteilung auch die im Jahr 2007 entstandenen Kosten in
Höhe von € 14.281,17 verifiziert und dabei das Hauptaugenmerk auf
den monatlichen Mietanteil von derzeit € 340,79 netto gelegt.
Einen Bestandteil des Mietentgeltes bildet der Erhaltungsbeitrag für
anfallende Sanierungsarbeiten. In diesem Zusammenhang ergab sich
bei der vorgenommenen Nachrechnung eine bis zum Prüfungszeitpunkt
hochgerechnete Differenz in Höhe von insgesamt € 114,00 zu ungunsten der Stadtgemeinde Innsbruck. Die Kontrollabteilung empfahl um
eine Klärung des Differenzbetrages bemüht zu sein und gegebenenfalls
den bisher zuviel bezahlten Betrag in Form einer Gutschrift zurückzufordern.
Im Anhörungsverfahren wurde vom Amt für Kultur der Differenzbetrag
mit einer nicht exakten Euro-Umrechnung erklärt, zudem habe der
Vermieter eine Gutschrift für die zuviel berechneten Beträge zugesagt.

Zl. KA-04834/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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