Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.142
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bis 31.3. des folgenden Kalenderjahres, auf Termin gelegt.
Die Kontrollabteilung nahm diesen Sachverhalt zum Anlass stichprobenartig zu überprüfen, ob die im Jahr 2007 ausbezahlten Förderungen
über € 1.000,00 fristgerecht bis 31.3.2008 nachgewiesen bzw. abgerechnet worden sind. In diesem Zusammenhang war auffällig, dass der
Großteil der überprüften Fälle zum Prüfungszeitpunkt (Anfang April
2008) diesbezüglich unerledigt, allerdings mit dem schriftlichen Vermerk „Wiedervorlage 31.3.2008“, versehen worden war.
Die Kontrollabteilung verkannte nicht die Bemühungen der mit den
Subventionsabrechnungen betrauten Sachbearbeiterin im Amt für Kultur, säumige SubventionsempfängerInnen schriftlich (erforderlichenfalls
auch telefonisch) an ihre Verpflichtung zum Nachweis über die Verwendung der erhaltenen Mittel zu „erinnern“. Im Sinne einer fristgerechten Subventionsabrechnung empfahl die Kontrollabteilung dennoch, allfällig erforderliche „Erinnerungsschreiben“ so frühzeitig zu terminisieren, dass ein Abschluss des Subventionsaktes innerhalb der lt.
Subventionsordnung vorgesehenen Frist möglich ist. In ihrer Stellungnahme zu dieser Feststellung betonte die Leiterin des Amtes für Kultur,
dass sie die Empfehlung der Kontrollabteilung aufgreifen und die FörderungsnehmerInnen künftig rechtzeitig auf ihre Verpflichtung hinweisen werde.
Förderungsvereinbarungen
Grundsätzlich werden Subventionen nur für das jeweilige Haushaltsjahr
gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch auch Subventionen über einen längeren, höchstens jedoch dreijährigen Zeitraum
zugesichert werden. Die ursprünglichen und ersten Verträge
(mittelfristigen Fördervereinbarungen) im Kulturbereich stammen aus
dem Jahr 2004 und wurden damals auf die Dauer von drei Jahren
(2004 bis 2006) abgeschlossen. Rechtzeitig vor Auslaufen dieser Verträge hat das Amt für Kultur eine Stadtsenatsvorlage zur Verlängerung
bzw. zum (Neu-)Abschluss von mittelfristigen Fördervereinbarungen
erarbeitet und darin auch jene Kriterien definiert, die ein(e) SubventionswerberIn erfüllen muss, um eine mittelfristige Förderungszusage zu
erhalten.
Jährliches Volumen
Nach entsprechenden Beratungen im Stadtsenat hat der Gemeinderat
der Stadt Innsbruck mit Beschluss vom 23.11.2006 die Frau Bürgermeisterin ermächtigt, mit zehn Kulturinstitutionen mittelfristige Förderungsvereinbarungen auf die Dauer von drei Jahren, konkret für die
Jahre 2007 bis 2009, abzuschließen. In Summe werden dabei Subventionen in Höhe von € 445.400,00 pro Jahr ausbezahlt.
Förderbeträge Anpassung
In den aktuellen Förderungsvereinbarungen ist prinzipiell festgelegt
worden, dass im Jahr 2007 100 % und in den Jahren 2008 und 2009
jeweils 80 % der vom Gemeinderat beschlossenen Förderungen zur
Verfügung gestellt werden. Gemäß dem Wortlaut dieser Förderungsvereinbarungen ist eine allfällige Aufzahlung auf 100 % des im Jahr
2007 geleisteten Förderungsbetrages für die Jahre 2008 und 2009
möglich, jedoch von der künftigen finanziellen Situation der
Zl. KA-04834/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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