Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.145
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Dotation und
Abwicklung
Der Fördertopf „stadt_potenziale“ ist pro Jahr mit € 70.000,00 dotiert.
Dieses Geld wird von einer unabhängigen, jährlich wechselnden und
überregional besetzten Fachjury aus drei ExpertInnen vergeben. Die
Juryentscheidung ist verbindlich und bedarf keiner weiteren Bestätigung durch städtische Organe. Die finanzielle Abwicklung und der Verwendungsnachweis der erhaltenen Mittel erfolgen gemäß der Subventionsordnung der Stadt Innsbruck.
„stadt_potenziale 08“
Eine erste Ausschreibung bzw. Einladung zur Einreichung von Kunstund Kulturprojekten bei der „stadt_potenziale 08“ ist noch Ende des
Jahres 2007 ergangen. Die Resonanz in der Künstlerschaft war groß,
eingelangt sind 63 Einreichungen, von denen die Fachjury in ihrer Sitzung am 3.3.2008 15 Projekte ausgewählt und die Aufteilung des Geldes auf diese (15) förderungswürdigen Projekte beschlossen hat. Die
erstmalige Vergabe der Mittel erfolgt daher im Jahr 2008.
Sammelnachweis 511
Sondersubventionen
Kultur
Im Voranschlag des Jahres 2007 war eine Subventionsvergabe an insgesamt acht SubventionswerberInnen in einem betraglichen Ausmaß
von € 162.000,00 vorgesehen. Außerdem wurden im Haushaltsjahr
2007 weitere sieben Sondersubventionsgewährungen in der Gesamthöhe von € 90.440,00 vorgenommen, welche durch Voranschlagsübertragungen aus den auf der Vp. 1/061000-757900 – „Sonstige Subventionen – lfd. Transferzlg.-Zuschüsse allgemeiner Art“ zur Verfügung
gestandenen Verstärkungsmitteln erfolgte.
Überprüfung
Beschlussfassungserfordernisse gem. IStR
Die Genehmigung der bereits im Voranschlag des Jahres 2007 vorgesehenen acht Sondersubventionen erfolgte formal mittels Gemeinderatsbeschluss vom 14. und 15.12.2006 anlässlich der Beschlussfassung
des Jahresvoranschlags 2007. Zu den sieben weiteren Sondersubventionsgewährungen ergaben die Recherchen der Kontrollabteilung, dass
alle Subventionsanträge ordnungsgemäß durch den Stadtsenat bzw.
Gemeinderat beschlossen worden sind.
Inhaltliche Zuordnung
zum Subventionstopf
Kultur
Betreffend die inhaltliche Zuordnung zum Subventionstopf Kultur erachtete die Kontrollabteilung eine Subventionsgewährung als nicht passend. Nach Meinung der Kontrollabteilung wäre die betreffende Subvention über den Sammelnachweis 570 – Subventionen Kinder- und
Jugendbetreuung abzuwickeln gewesen, weshalb empfohlen wurde,
verstärktes Augenmerk auf die korrekte Zuordnung der gewährten
Subventionen zu den bestehenden Subventionstöpfen zu legen. Das
Amt für Kultur avisierte in seiner Stellungnahme, künftig nach Möglichkeit und in Absprache mit der Finanzabteilung der Empfehlung zu entsprechen.
Subventionsantragsformular
Beanstandung
Die Kontrollabteilung überprüfte weiters, ob im Zuge der Subventionsabwicklung das für Subventionsantragstellungen vorgesehene standardisierte Antragsformular verwendet wurde. Die Durchsicht der Subventionsakte ergab, dass in neun der fünfzehn Fälle kein unterfertigtes
Subventionsantragsformular existierte und somit auch die gem. der
städt. Subventionsordnung vorgesehenen Zustimmungen und
Zl. KA-04834/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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