Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf

- S.149

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2 Organisation
Aufbauorganisation

Das Referat Medienservice ist im Bereich der MA I als eines von vier im
Rahmen des Amtes für Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit eingerichteten Referaten angesiedelt.

Aufgabenstellung

In der Geschäftseinteilung des Magistrates als Teil der MGO sind alle
jene Agenden aufgezählt, die vom Amt für Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit als Ganzes zu besorgen sind. Nachdem das Referat Medienservice darin namentlich nicht genannt ist, kann nur indirekt aus
der Art der Aufgaben geschlossen werden, welche dabei dem Referat
Medienservice zugedacht sind. In diesem Sinne waren folgende Agenden des Referates ableitbar:
Presse und Informationsdienst, insbesondere Medienkontakte, Pressekonferenzen
Rathaus-Pressedienst, insbesondere Herausgabe der periodischen
Druckschrift „Innsbruck informiert“
Ausarbeiten von Reden, Gruß- und Vorworten und
Führung eines Fotoarchivs

Produkte

Laut Produktliste sind die Aufgaben des Referates in zwei Produkte
gegliedert, nämlich
Medienarbeit nach innen und
Medienarbeit nach außen.

Kostenzuordnung

In der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) werden die Aufwendungen der Kostenstelle „Referat Medienservice“ auf drei Kostenträger und
zwar Innsbruck informiert, Presse- und Informationsdienst sowie Medienspiegel aufgeteilt.

Personalausstattung

Das Referat beschäftigte zum Prüfungszeitpunkt insgesamt fünf
Dienstnehmer/innen, welche alle vollbeschäftigt waren.
3 Haushaltsmäßige Abwicklung

Procedere

Die Gebarung des Referates wird aus steuertechnischen Gründen über
zwei Teilabschnitte abgewickelt, nämlich den TA 015010 – Pressestelle
und den TA 015020 – Amtsblatt. Während der TA „Pressestelle“ dem
reinen Hoheitsbereich zugeordnet ist, wird beim TA „Amtsblatt“ eine
unternehmerische Tätigkeit unterstellt, wodurch für die in diesem
Rahmen anfallenden Geschäftsabläufe eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.

Aufteilungsschlüssel

Laut Auskunft des für das Referat Medienservice zuständigen Amtsvorstandes werden 62 % aller Sachausgaben des Referates im Hoheitsbereich (Pressestelle) und 38 % im Unternehmensbereich (Amtsblatt)
verbucht und sei dieser Aufteilungsschlüssel im Rahmen einer seinerzeit durch die Finanzabteilung veranlassten Erhebung vom damaligen

Zl. KA-04520/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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