Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.155
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Einschautätigkeit der Kontrollabteilung, korrigiert. Eine rückwirkende
Abwicklung konnte bei der Herstellerfirma nicht erreicht werden.
Kostenträger
Meinungsumfrage
Im Vorfeld der Neuausschreibung 2006 wurde eine repräsentative Meinungsumfrage über die Leserzufriedenheit der Monatszeitung
„Innsbruck – die Landeshauptstadt informiert“ durchgeführt. Die
Aufwendungen in Höhe von brutto € 8.220,00 sind nicht auf dem
TA 015010 „Presse- und Informationsdienst“ bzw. 015020 „Amtsblatt“
sondern auf dem TA 015000 „Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit“
verbucht worden, und in weiterer Folge dem Kostenträger 1420011
„Öffentlichkeitsarbeit“ zugewiesen worden. Diesbezüglich vertrat die
Kontrollabteilung die Meinung, dass damit der Kostenträger 1440011
„Innsbruck informiert“ zu belasten gewesen wäre.
Lt. dem Amt für Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit habe es sich
hier um eine Evaluierung des Mediums "Innsbruck - die Landeshauptstadt informiert" gehandelt, die über den Wirkungsbereich des Referates Medienservice hinausging. Auch andere vom Amt Bürgerservice und
Öffentlichkeitsarbeit veranlasste Meinungsumfragen wurden auf der
TA 015000 verbucht.
Wertsicherung
Inseratenerlöse
Des Weiteren hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass dem Referat
„Medienservice“ im Jahr 2006 ein Betrag in Höhe von brutto
€ 19.946,36 in Rechnung gestellt und von diesem bezahlt worden ist.
Hierbei handelte es sich um die Indexanpassung der Herstellungskosten für den Zeitraum April 2003 bis August 2006. Gemäß den Vertragsbestimmungen unterliegen jedoch auch die Inseratenerlöse einer Wertsicherung. Eine Verbuchung diesbezüglicher Einnahmen konnten von
der Kontrollabteilung aber nicht festgestellt werden. Es wurde daher
empfohlen, mit dem Auftragnehmer umgehend Kontakt aufzunehmen
und zu versuchen, rückwirkend die vertragsmäßig festgesetzten Einnahmen einzufordern. Hierzu berichtete das Amt für Bürgerservice und
Öffentlichkeitsarbeit, dass der Empfehlung umgehend nach Erhalt des
Vorberichts entsprochen wurde. Ein Schreiben mit entsprechendem
Inhalt sei an die betreffende Firma ergangen.
Werbeeinnahmen
Aufteilungsschlüssel
Die Sachausgaben wurden wie bereits erwähnt lt. Aufteilungsschlüssel
zu 38 % dem Unternehmens- und zu 62 % dem Hoheitsbereich zugezählt. Die Einnahmen aus den Werbeeinschaltungen unterliegen bis
dato keiner Aufteilung. Sie werden zur Gänze im Unternehmensbereich
verbucht und sind somit zur Gänze umsatzsteuerpflichtig.
In seiner Stellungnahme wies das Amt für Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit wiederholend darauf hin, dass die letzte Untersuchung
der Finanzströme des Referates Medienservice und die daraus resultierende Ausstattung der Haushaltsstellen aus dem Jahr 2000 stamme.
Diese wurde vom früherer Leiter des Amtes Finanz- und Rechnungswesen der Finanzabteilung festgelegt und dem Amt für Bürgerservice und
Öffentlichkeitsarbeit zur weiteren Vollziehung im Rahmen der Anweisung von Rechnungen übermittelt.
Zl. KA-04520/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
8