Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf

- S.158

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Ausfall
Inseratenerlöse

Wie die Recherchen der Kontrollabteilung jedoch zeigten, entsprachen
die vom Auftragnehmer in den Nachverhandlungen angebotenen Mindesterlöse, umgelegt auf den Brutto-Gesamtpreis, nur einem Wert von
9,12 %. Die Stadt Innsbruck hat somit in den Nachverhandlungen einer
Reduktion an garantierten Inseratenerlöse um jährlich € 97,8 Tsd. bzw.
€ 391,3 Tsd. auf die Vertragslaufzeit gesehen, zugestimmt.

Vergabe

Die Ergebnisse der Ausschreibung und Nachverhandlungen wurden
dem Bürgermeister zur Kenntnis gebracht und empfohlen, im StS einen
Vergabebeschluss herbeizuführen. Dies ist in der Sitzung des StS vom
30.1.2002 geschehen.
Dazu war aus Sicht der Kontrollabteilung zu bemerken, dass im betreffenden Vorlagebericht primär die erreichte Reduktion der Herstellungskosten hervorgehoben worden ist, die gleichzeitig in Kauf genommenen
(wesentlich höheren) Mindereinnahmen jedoch nicht mit der gewünschten Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht worden sind. Hierzu
hat das Amt für Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen
seiner Stellungnahme angemerkt, dass die Stadtsenatsvorlage sehr
wohl die Reduktion der Mindesterlöse aus Inserateneinnahmen mitteile.
Gleichzeitig gab das Amt in diesem Zusammenhang jedoch kund, dass
es bei künftigen Stadtsenatsvorlagen zu allfälligen Ausschreibungen
besonderes Augenmerk auf eine objektive Sachverhaltsdarstellung legen werde.
Da in der betreffenden StS-Beilage nur die Verringerung der zu bewerbenden Seiten und die zu erwartenden Inserateneinnahmen erwähnt
worden sind, hält die Kontrollabteilung mit Nachdruck an ihren Ausführungen fest.

Auftragserteilung

Die offizielle Auftragserteilung zur Herstellung, Inseratenakquisition
und Versand der Zeitung erfolgte mit Schreiben des Amtsleiters „Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit“ vom 9.4.2002 und umfasste den
Zeitraum ab der Ausgabe Monat Jänner 2002 bis einschließlich der
Ausgabe Dezember 2002. Hierzu führte das Amt für Bürgerservice und
Öffentlichkeitsarbeit ergänzend aus, dass gemäß § 54 Abs. 1 BVergG
1997 das Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zustande kommt, zu
dem der Bieter die schriftliche Verständigung von der Annahme seines
Angebots erhält. Der Vertrag kam somit mit dem von der Kontrollabteilung angeführten Schreiben der Stadt Innsbruck vom 9.4.2002 zustande.
Im Konnex dazu hält die Kontrollabteilung ausdrücklich fest, dass sowohl in der Ausschreibung als auch im Schreiben betreffend die offizielle Auftragserteilung und im StS-Beschluss vom 30.1.2002 der Vertragsbeginn mit der Jänner-Ausgabe 2002 festgelegt worden ist.

Zl. KA-04520/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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