Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf

- S.17

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förderung in Höhe von € 128.465,-ausgewiesen. Die Wohnbauförderung ist
insofern nicht zu berücksichtigen, da wir
früher schon die Verpflichtung gegenüber
dem Senioren- und Pflegeheim Haus
St. Josef am Inn übernommen haben, die
Wohnbauförderung zurückzuzahlen. Wir
müssen also die Wohnbauförderung in
Höhe von € 510.365,08 auf jeden Fall
bezahlen - egal, ob nun saniert wird oder
nicht.
Wenn man jetzt die Sanierungskosten des
Senioren- und Pflegeheimes Haus
St. Josef am Inn mit denen des neuen
Wohnheimes am Lohbach vergleicht, dann
ist diese Sanierung als durchaus günstig
zu bezeichnen. Im Wohnheim Lohbach
kostet der Stadt Innsbruck das Bett rund
€ 133.000,-- plus Grundkosten in Höhe
von € 20.000,--, also insgesamt
€ 153.000,--. Beim Heim St. Josef
betragen die Errichtungskosten pro Bett
wie bereits erwähnt € 128.465,--. Es ist
also auch ein wirtschaftlicher Vorteil, wenn
wir das Personalhaus sanieren.
Ein zweiter wirtschaftlicher Vorteil ist die
Tatsache, dass wir nun im Haus St. Josef
mit den zusätzlichen 18 Betten auf eine
Bettenkapazität von zirka 150 Betten
kommen. Daher können die Fixkosten auf
eine größere Bettenanzahl aufgeteilt
werden und wir haben als Stadt Innsbruck
günstigere Tagsätze.
Ich darf noch erwähnen, dass sich die
Gespräche mit dem Land Tirol schwierig
gestaltet haben. Wir reduzieren zwar die
Bettenanzahl von 24 auf 18 Betten,
trotzdem erreicht die Zimmergröße nicht
die bei Neubauten geforderte Größe von
25 m², sondern nur 21 bis 22 m². Dies ist
aber bei vielen anderen Heimen ebenso
der Fall. Wir konnten aber sowohl die
Sozialabteilung als auch die Wohnbauförderung des Landes Tirol überzeugen,
dass diese Größe doch akzeptabel ist.
Es gibt bereits einen Baubescheid, damit
ist nur noch die Finanzierung offen. Aus
sozialpolitischer Sichtweise ist es richtig,
durch die Sanierung des Nordhauses
weitere Pflegezimmer zu schaffen. Ebenso
ist es im Interesse der Wirtschaftlichkeit
des gesamten Heimes. Ich darauf
hinweisen, dass wir immer noch 200
Personen im Umland von Innsbruck in 35
GR-Sitzung 10.12.2009

verschiedenen Heimen untergebracht
haben.
(StRin Mag.a Schwarzl: Wann muss die
Wohnbauförderung zurückbezahlt
werden?)
Die alte Wohnbauförderung muss zu dem
Zeitpunkt zurückbezahlt sein, wenn wir die
neue Wohnbauförderung in Anspruch
nehmen. Dies wird sicher nicht sofort der
Fall sein und auch nicht, wenn mit den
Bauarbeiten begonnen wird. Ich kann aber
sagen, dass dann eine Wohnbauförderung
in der Höhe von € 1.7150.000,-- gewährt
wird.
(StRin Mag.a Schwarzl: Dann wird es für
kommendes Jahr budgetwirksam?)
Es wird nicht unbedingt im Jahr 2010
budgetwirksam. Das hängt einerseits vom
Baubeginn ab und andererseits zu
welchem Zeitpunkt Förderungsmittel
beantragt werden. Wenn der Gemeinderat
den Beschluss zur Finanzierung fasst,
dann ist die Benützungsbewilligung zeitlich
etwas zu verlängern. Das wird zirka einen
Zeitraum von acht bis zehn Monate
umfassen, bis dann mit dem Bau begonnen werden kann. Diese Benützungsbewilligung ist deshalb noch nicht gewährt
worden, weil der zuständige Beamte
gesagt hat, dass er zuerst die Sicherheit
einer Sanierungszusage haben möchte.
Ich schätze, dass man im Spätsommer
bzw. Herbst 2010 mit dem Bau beginnen
wird. Die finanziellen Mittel gilt es dann für
die Jahre 2011 und 2012 vorzusehen.
GRin Mag.a Mayr: Die Sanierung des
Nordhauses zur Nutzung für die Betreuung von Pflegepersonen ist ja nicht dem
Heim St. Josef zu zuschreiben, sondern
es gibt dafür exakte Vorschriften. Es ist
unbestritten, dass das Senioren- und
Pflegeheim Haus St. Josef am Inn für den
Stadtteil St. Nikolaus sehr wichtig ist.
Neben den örtlichen Vereinsheimen wird
es immer mehr zu einem wichtigen
Kommunikationstreffpunkt. Ich erinnere
nur an die Veranstaltungen "Adventtage",
welche in der Bevölkerung sehr gut
aufgenommen werden.
Ebenso können die HeimbewohnerInnen
in der Inn-Allee oder im Hofgarten
spazieren gehen und kommen so in
Kontakt mit der Bevölkerung. Sie unterhal-