Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf
- S.41
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zu haben. Dieser Vertrag war damals
weder bei den Akten vorhanden, noch
wurde er bis dahin von jemanden von der
Stadt Innsbruck eingesehen. Man hat also
der Europäischen Kommission eine
förmliche Mitteilung gemacht, aufgrund
derer sie das Verfahren eingestellt hat,
ohne dass ein/e VertreterIn der Stadt
Innsbruck jemals das maßgebliche
Dokument zu Gesicht bekommen hat. Man
verlässt sich einzig auf die Aussagen der
Subventionsnehmer, dass es diesen
Vertrag gibt.
Eineinhalb Jahre und eine Prüfung der
Kontrollabteilung waren nötig, bis die Stadt
Innsbruck überhaupt versucht hat, sich
diesen Vertrag anzusehen. Zu diesem
Zeitpunkt waren bereits Subventionsmittel
in der Höhe von € 1,49 Mio ausbezahlt
worden. Erst ab dem Zeitpunkt der
Prüfung durch die Kontrollabteilung hat
der Stadtmagistrat Innsbruck beim
Subventionsnehmer nachgefragt, ob der
Betriebsführungsvertrag zwischen SwcP
und PKB für die Akten übermittelt werden
könne. Diese Anfrage wird von der SwcP
abgelehnt. Es ist im Kontrollbericht nicht
genau erwähnt, aber es liest sich so, als
ob hier häufigere Anfragen versucht
worden wären.
Dann bieten die SwcP an, dass VertreterInnen der Stadt Innsbruck den Vertrag in
den Räumlichkeiten der PKB einsehen
könnten. Diese Möglichkeit nimmt die
Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, auch wahr. Sie
berichtet, dass der wesentliche Vertragsbestandteil eine Vereinbarung zwischen
der SwcP und der PKB sei, in welcher die
Nutzung des Beschneiungsteiches gegen
ein entsprechendes Entgelt geregelt wird.
Bis heute haben wir den Vertrag samt
etwaigen Nebenabreden weiterhin nicht im
Haus. Allerdings hat die Mag.-Abt. IV,
Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, den Vertrag einsehen können,
daher gibt es später noch eine dringende
Anfrage von meiner Seite.
Jetzt stellt sich die Frage, wie es überhaupt passieren kann, dass wir als Stadt
Innsbruck jemanden eine Subvention in
der Höhe von € 1,5 Mio geben - wir haben
zuvor beim Kulturgasthaus Bierstindl
wegen einer Subvention von € 40.000,-GR-Sitzung 10.12.2009
über zwei Stunden diskutiert - und
hinterher benötigen wir eine Unterlage für
die Akten und der Subventionsnehmer
sagt einfach Nein?
Bei jedem Sport-, Kultur- oder Sozialverein
wäre dieses Verhalten undenkbar, weil in
99 % der Vereinssubventionen der Stadt
Innsbruck vorher ein Subventionsformular
ausgefüllt werden muss. Mit der Unterschrift unterwerfen sich die Vereine auch
der städtischen Subventionsordnung. In
der Subventionsordnung ist neben
anderen vielen wichtigen Regelungen
enthalten, dass die Stadt Innsbruck das
Recht hat, alle maßgeblichen Akten beim
Subventionsnehmer einsehen zu können.
Jetzt habe ich mir überlegt, was eigentlich
der Hintergrund sein könnte, warum uns
dieser Verein nicht einfach eine Kopie des
Vertrages schickt? Oder warum wird nicht
überhaupt im Nachhinein dieses Subventionsformular unterschrieben haben? Der
Verein lehnt dies aber ab. Ich kann leider
den Vorwurf nicht ersparen, dass so eine
Vorgehensweise von einem Verein im
Umfeld von Prof. Schröcksnadel nicht das
erste Mal passiert ist.
Wir haben drei Monate bevor wir im
Gemeinderat diese Subvention in der
Höhe von € 1,5 Mio beschlossen haben,
eine lange Debatte über genau denselben
Verein geführt. Der Verein hatte eine
Subvention in Höhe von € 45.000,-- für
das Europacuprennen am Patscherkofel
bekommen - diese Subvention ist übrigens
im Budget 2010 wieder enthalten. Was
wurde dabei wieder vergessen - diesmal
von der Mag.-Abt. V, Sport? Dass der
Verein ein Subventionsformular ausfüllt
und unterschreibt.
Wir hatten damals genau dieselben
Probleme wie heute, nämlich nachzuvollziehen, was mit dem Geld passiert ist bzw.
die entsprechenden Unterlagen und Akten
zu bekommen. Genau darüber haben wir
damals zwei Stunden im Gemeinderat
gestritten. Drei Monate später beschließen
wir eine Subvention in der Höhe von
€ 1,5 Mio und es passiert der gleiche
Fehler wieder.
Dieser Verein wird von der Stadt Innsbruck besonders hoch subventioniert. Ich
gehe davon aus, dass die PKB den
jährlichen Bestandzins in der Höhe von