Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf

- S.98

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- 826 -

betriebe AG (IKB) auf einen Beschluss
des Gemeinderates beruht. In diesem
Beschluss haben wir zu einer Gründungssatzung bestimmte Ziele dieser Gesellschaft festgelegt und darüber hinaus, dass
das Anfrage- und Antragsrecht der
GemeinderätInnen an die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin in
wichtigen strategischen Angelegenheiten
dieser Gesellschaft nicht vom Aktienrecht
einfach derogiert werden kann. Das wollte
ich zur sachlichen Berichtigung der
Auskunft des Vorstandsvorsitzenden der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
noch einmal festgehalten haben.
Bgm.in Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer.
33.3

Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Anpassung des Eintrittspreises für das Schwimmen
für SeniorInnen im Hallenbad
Olympisches Dorf (GRin Linser)
in

a

Bgm.-Stellv. Mag. Oppitz-Plörer teilt
zur Anfrage von GRin Linser Folgendes
mit:
Die Bädertarife der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) weisen im Allgemeinen folgende Staffelung auf: Erwachsene
(E) 100 %, Senioren (S) 80 %, Jugendliche (J) 60 %, Kinder (K) 40 %. Ermäßigungen für SeniorInnen, Jugendliche und
Kinder sind allgemein üblich und berücksichtigen gewisse soziale Komponenten,
wenngleich die Finanzkraft von SeniorInnen häufig stärker ist, als jene von
Familien.
Abgesehen von der Tarifstaffelung sieht
das neue Bäderkonzept vor, die Tarife in
den einzelnen Hallenbädern dem Angebot
entsprechend sowie unter Berücksichtigung der Wettbewerber festzusetzen. In
diesem Zusammenhang wurde in der
Sportoase Höttinger Au ein verbilligter
Kurzzeittarif von € 3,48 (E) für Sportschwimmer und in der Erlebnisoase
Olympisches Dorf ein, dem umfassenden
Angebot mit Erlebnisrutschen, Freibecken,
Sprudelliegen, Gegenstromanlage,
Palmengarten, etc. entsprechender,
erhöhter Erlebnistarif von € 8,-- (E)
eingeführt.
GR-Sitzung 10.12.2009

Darüber hinaus wurde in der Erlebnisoase
der Seniorentarif ersatzlos gestrichen, um
Senioren in andere Hallenbäder umzuleiten und die immer wieder auftretenden
Konflikte mit Jugendlichen und Kindern zu
verhindern. Senioren, die in Begleitung
eines (Enkel-)kindes die Erlebnisoase
besuchen, erhalten ohnehin die allgemeine Familienermäßigung von 20 % auf
beide Eintrittsentgelte.
Der allgemeine Badebetrieb in der
Erlebnisoase beginnt wochentags um
12.00 Uhr, samstags, sonntags und in den
Ferien um 10.00 Uhr. Wochentags ist das
Bad am Vormittag für das Schul- und
Vereinsschwimmen geöffnet. Erfahrungsgemäß wird die Erlebnisoase nämlich am
Vormittag nur in geringem Umfang von der
Zielgruppe "Familie" in Anspruch genommen und die Vormittage werden dringend
für das Schulschwimmen benötigt. Davon
abgesehen, stehen am Vormittag neben
der Erlebnis-Oase die beiden anderen
Hallenbäder zur Verfügung.
Gleichzeitig kann mit dieser Regelung eine
wesentliche Personaleinsparung erzielt
werden, da für das Schul- und Vereinsschwimmen keine Badeaufsicht erforderlich ist. Für SeniorInnen wurde im Hallenbad Olympisches Dorf ein spezielles
Seniorenschwimmen am Mittwochvormittag eingeführt. Für das Schul- und
Vereinsschwimmen gelten auch im
Hallenbad Olympisches Dorf die allgemeinen Tarife der Hallenbäder und sohin zum
Beispiel der Seniorentarif in der Höhe von
€ 4,60.
Nach diversen Anregungen seitens der
Stadtführung wird der Vorstand dem
Aufsichtsrat der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) vorschlagen, mit 1.1.2010
wieder einen Seniorentarif einzuführen,
wobei auf die Steuerung der Kundenströme verzichtet sowie ein gewisses Konfliktpotenzial in Kauf genommen werden
muss. Allerdings soll dieser Tarif vom
Eintrittspreis für Erwachsene im Hallenbad
Olympisches Dorf in der Höhe von € 8,-ausgehen und entsprechend der üblichen
Tarifstaffelung € 6,40 betragen.
Abschließend erlauben wir uns auf die
weiteren Ermäßigungsmöglichkeiten mit
Block- und Bonuskarten hinzuweisen und
in diesem Zusammenhang festzustellen,