Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf

- S.102

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Zu Frage 6.: Nein, ist nicht möglich, da es
keine direkte Vertragsbeziehung zu Air &
Style gibt.
Zu Frage 7.: Siehe Antwort zu Punkt 5.
Zu Frage 8.: Nein.
Zu Frage 9.: Siehe Antwort zu Punkt 4.
Abschließend ist anzumerken, dass seit
dem heurigen Jahr ein enger Informationsaustausch zwischen der Veranstaltungsbehörde und der Buchhaltung der
Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG) stattfindet, um rechtzeitig mit dem
jeweiligen Veranstalter direkt Kontakt
aufnehmen zu können.
Durch die Mag.-Abt. IV, Referat Rechtsberatung/Liegenschaftsverwaltung, wird die
Forderung auf Zahlung einer fiktiven
Erlösbeteiligung gegenüber der Bergisel
BetriebsgesmbH (BBG) aus dem Titel des
Schadenersatzes wegen unterlassener
Informationsweitergabe geltend gemacht.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich ersuche um
die Eröffnung der Debatte.
Anschließend findet die Budgetdebatte
statt, in der wir um jeden Euro kämpfen.
Das ist jetzt die nahtlose Fortsetzung der
Debatte über den Speicherteich, wo uns
jemand seit Jahren am "Nasenring" durch
die Bergisel-Arena führt.
Ich hoffe nur, dass man daraus die Lehre
gezogen hat und man seitens der Stadt
Innsbruck die Bergisel BetriebsgesmbH
(BBG) informiert hat, dass für das Air &
Style Eintrittserlöse abzuliefern sind.

den Gleichheitsgrundsatz, nicht separat
erfasst. Insgesamt waren aber in den
Vorjahren im Schnitt zehn Kinder aus
Innsbrucker Flüchtlingsheimen jährlich
beitragsbefreit.
Zu Frage 2.: Siehe Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 3.: Eine Integration und Vorbereitung für den späteren Schulbesuch ist
ohne pädagogisch-soziale Begleitung für
diese Kinder kaum möglich. Die Bildungseinrichtung Kindergarten fördert die
Sprachentwicklung und führt zur Schulreife. Eine möglichst frühe Bildung bedeutet
einen positiven Beginn für den weiteren
Lebensweg.
Ich möchte dazu eine persönliche
Anmerkung machen: Das betrifft Kinder
aus traumatisierten Familien. Mir war es
wirklich ein Gräuel, diese Anfrage zu
beantworten. (Beifall)
Zu Frage 4.: Für diese Familien ist das in
Innsbruck angesiedelte Flüchtlingsheim
Hauptwohnsitz. Die Befreiung versteht
sich allein aufgrund des Einkommens und
dem gegenwärtigen Wohnsitz, ganz
unabhängig wo sich diese Familie später
einmal ansiedelt.
Da Asylwerber kein Einkommen außer der
Grundversorgung erhalten, ist eine
Beitragsbefreiung, will man die Beiträge
nicht später abschreiben und zusätzliche
Rechtskosten (Mahn-, Rechtsanwalts-,
Gerichtskosten etc.) tragen, auch ökonomisch die derzeit beste Lösung.
Zu Frage 5.: Siehe Beantwortung zu
Punkt 4.

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Die Eröffnung der Debatte wird abgelehnt.
33.7

Kinder von asylwerbenden
Familien aus Flüchtlingsheimen,
Befreiung vom Kindergartenund Hortbeitrag (GR Kunst)

StR Kaufmann teilt zur Anfrage von
GR Kunst und Mitunterzeichner Folgendes
mit:
Zu Frage 1.: Diese Familien waren allein
aufgrund ihres Einkommens (beziehen nur
Grundversorgung) zu befreien. Aus diesen
Gründen wurden sie, auch im Hinblick auf
GR-Sitzung 10.12.2009

34.

Einbringung von Anfragen

34.1

medex Medizinische AusstellungsgesmbH, Empfehlungen
des Rechnungshofes (GR Hof)

GR Hof: Ich stelle folgende Anfrage:
Die Frau Bürgermeisterin möge, auch als
Eigentümervertreterin, folgende Anfrage
beantworten oder gemäß Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975
beantworten lassen:
1.

Wurde eine Geschäftsordnung für
den Geschäftsführer beschlossen?
Wenn ja, welchen Inhalts? Bitte um