Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf

- S.120

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gegeben. Im Gemeinderat wurde Ende April 2006 eine Subvention in
der Höhe von € 375.000,-- gewährt.
In Abstimmung zwischen der Patscherkofelbahnen GesmbH & Co KG
(PKB), dem Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVI)
sowie dem Schiclub Patscherkofel Innsbruck (SCIP) wurde an der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes am Innsbrucker Hausberg gearbeitet.
In Gesprächen wurde im Zuge der Umsetzung des geplanten Gesamtkonzeptes in Verbindung mit der Steigerung des Investitionsvolumens
durch die PKB auch die seitens der Stadt gewährte Subvention, vorbehaltlich der Zustimmung im Gemeinderat, auf € 1,5 Mio. erhöht. Dieses
Verhandlungsergebnis wurde von der Bürgermeisterin, zusammen mit
dem ressortzuständigen Vizebürgermeister präsentiert.
Im Gemeinderat vom 24.5.2007 wurde die Subvention nach eingehender Diskussion mittels Mehrheitsbeschluss genehmigt. Für die Errichtung des Beschneiungsteiches samt technischer Anlagen wurde der PKB
ein Zweckzuschuss in der Höhe von € 1,5 Mio. gewährt. Gemäß Beschluss sollte die Errichtung durch den SCIP bzw. einer in Gründung
befindlichen 100%-igen Tochter abgewickelt werden. Die Auszahlung
der finanziellen Mittel sollte erst nach Vorliegen sämtlicher Behördengenehmigungen sowie nach Maßgabe der Umsetzung des Gesamtprojektes erfolgen.
Mitte September 2007 wurde seitens zweier Gemeinderäte einer Fraktion eine Sachverhaltsdarstellung bezüglich einer mutmaßlich rechtswidrigen Beihilfe gem. EG-Vertrag an die Europäische Kommission übermittelt. Laut Beschwerdeführer diente die Subvention lediglich der Attraktivierung des Schigebiets Patscherkofel und begünstige daher selektiv.
Bezüglich eines von der Europäischen Kommission übermittelten Auskunftsersuchens zur Beschwerde wurde seitens der Stadt Innsbruck
erklärt, dass es sich aus städtischer Sicht hierbei um keine staatliche
Beihilfe handle. Der Zuschuss diene der Förderung eines Amateurvereins und damit dem Breitensport, insbesondere der Kinder- und Jugendförderung. Da bei Amateurvereinen kein Wettbewerbsverhältnis
gegeben sei, werde der Wettbewerb auch nicht verfälscht. Weiters
würde durch den Verein der Beschneiungsteich gegen marktkonformes
Entgelt an die Schiliftbetreiberin vermietet. Der Höhe des Bestandzinses
liege die technische Nutzungsdauer sowie ein kalkulatorischer Zinssatz
zu Grunde und würde einem Fremdvergleich standhalten.
Der Kommission war nicht klar, ob die mutmaßliche Investitionsbeihilfe
zum Beschwerdezeitpunkt bereits erteilt worden war, oder nicht. Hierzu
erklärte die Stadt Innsbruck, dass bereits ein erster Teilbetrag an die
Schiweltcup Patscherkofel GmbH (SwcP), eine 100% Tochter des SCIP,
überwiesen wurde, jedoch weitere Zahlungen bis Vorliegen einer positiven Entscheidung der Kommission nicht erfolgen würden.

Zl. KA-13031/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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