Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_05-Mai.pdf
- S.14
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Bgm. Zach: Auf diesen relativ massiven Vorwurf möchte ich
sofort antworten, ich bin sehr erstaunt. Zum ersten Punkt: Es war geplant,
die Toilettenanlage dort zu belassen, wo sie ist. Zum Zeitpunkt der ersten
Beschlussfassung war es nicht möglich, eine Verlegung und behindertengerechte Ausführung zu erreichen. Dann hat die Wirtschaftskammer Tirol
eine Umplanung vorgenommen und uns darüber informiert, dass es nun
doch möglich wäre, dem Wunsch der Stadt Innsbruck zu entsprechen, der
vorher abgelehnt wurde.
Es wurde zwei Mal im Sinne der Möglichkeit einer behindertengerechten Ausführung umgeplant und letztlich die Zustimmung gegeben. Man hat ziemlich hart hin und her verhandelt, denn es ist geht um eine
enorme Summe, das ist gar keine Frage. Das verstehe ich unter Flexibilität
und unbürokratischem Vorgehen. Hätte ich ablehnen sollen, als vom Bauherrn signalisiert wurde, dass man nun doch den ursprünglich geäußerten
Wünschen näher treten könnte, dass man umplanen könnte? Vielleicht hätte man das rechtzeitig im Jahresvoranschlag 2004 berücksichtigen sollen,
aber was diese Angelegenheit betrifft, kann ich den Vorwurf zurückweisen.
Den zweiten Fall muss man näher betrachten, es gibt vielleicht
eine Erklärung, warum diese Summe nicht im Jahresvoranschlag 2004 enthalten ist. Vielleicht handelt es sich bei diesem Betrag von € 102.000,-- um
eine Erhöhung, denn es hat beim Landhaus II eine kleine Umplanung gegeben. Darüber habe ich mich selbst kundig gemacht, vielleicht hängt das
damit zusammen. Jedenfalls ist das ist nicht die gesamte Summe.
B:
Der Nachtragskredit zum ordentlichen Haushalt 2004 wird gemäß Beilage
genehmigt.
GR-Sitzung 19.5.2004