Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_05-Mai.pdf
- S.33
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tätenbeihilfen
der anrechenbare Wohnungsaufwand von derzeit maximal
€ 4,-- pro m2 für Innsbruck zumindest auf den jeweils geltenden Richtwertmietzins - seit 1.4.2004 € 5,86 inkl. Umsatzsteuer - angehoben wird.
Dr. Pokorny-Reitter, Grünbacher, Buchacher, Hüttenberger, Marinell, alle
e. h."
Der anrechenbare Wohnungsaufwand ist mit € 4,-- begrenzt, man bekommt
aber am privaten Wohnungsmarkt in Innsbruck nur mehr absolute Substandardwohnungen zu diesem Preis. Der Immobilienspiegel 2003 weist für
Innsbruck einen Nettoquadratmeterpreis am privaten Wohnungsmarkt von
€ 8,-- aus. Das Mietrechtsgesetz gibt den Richtwertmietzins vor, der jährlich angepasst wird. Für die Objekte, die unter den Richtwertmietzins fallen, kann ab 1.4.2004 der Richtwert in der Höhe von € 5,86 pro m2 inkl.
Umsatzsteuer verlangt werden.
Auch die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
hält sich bei ihren Neuvermietungen an diesen Richtwertmietzins. In Anbetracht der hohen Mietkostenbelastung für die Innsbruckerinnen und Innsbrucker ist es sehr gut und auch notwendig, wenn die Mietzins- und Annuitätenbeihilfe angehoben wird.
12.8
I-OEF 35/2004
Südtiroler-Siedlung, Gewährung von Wohnhaussanierungsmitteln seitens des Landes Tirol an die Mieterinnen und Mieter für bevorstehende Deckensanierungen
(StR Dr. Pokorny-Reitter)
StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich stelle gemeinsam mit meinen
Mitunterzeichnern folgenden dringenden Antrag:
"Die Frau Bürgermeisterin möge beim Land Tirol vorstellig werden mit
dem Ersuchen, den Mieterinnen und Mietern in der Südtiroler Siedlung
Ost (Am Rosssprung 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 12, 14, 16, 18, Am Rain 114, Türingstraße 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15 und Amthorstraße 42, 44, 46, 48,
50) für die bevorstehende Deckensanierung Wohnhaussanierungsmittel
oder andere Fördermittel zu gewähren.
GR-Sitzung 19.5.2004