Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.236
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Ausschreibung Arbeitsstipendien Musik
1. Bezeichnung, Förderziel und Höhe
Die Stadt Innsbruck bietet aus aktuellem Anlass freischaffenden professionellen
Musikerinnen und Musikern mit Hauptwohnsitz in Innsbruck ab sofort die Möglichkeit, sich
für ein einmaliges Arbeitsstipendium in der Höhe von max. 1.000 Euro zu bewerben.
Die Stipendien sind nicht teilbar und werden in einem Einmalbetrag ausbezahlt.
2. Bewerbungsberechtigung
Bewerbungsberechtigt sind Musikerinnen und Musiker die
den Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Innsbruck haben und
zum Zeitpunkt der Einreichung das 18. Lebensjahr vollendet haben und
als selbstst ändige Musikerinnen und Musiker t ä tig sind (keine fixe Anstellung) und
über kein regelmäßiges Einkommen (Pacht-/Mieteinnahmen, Gehalt, Pension etc. )
über der Geringfügigkeitsgrenze verfügen.
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3. Ausschreibung und Einreichung
Die Ausschreibung erfolgt über die Homepage der Stadt Innsbruck ( www.innsbruck.gv.at ).
Die Einreichunterlagen sind von 4. Mai 2020, 8.00 Uhr bis 15. Mai 2020, 17.00 Uhr über das
„Portal für Kunst- und Kulturwettbewerbe" unter der Internetadresse https://kulturinnsbruck.vemap.com einzureichen. Die Einreichung muss in deutscher Sprache verfasst sein
und erfolgt ausschließlich über das „Portal für Kunst- und Kulturwettbewerbe".
Zur gültigen Einreichung ist eine Registrierung mittels Namen und E-Mail- Adresse am „Portal
für Kunst- und Kulturwettbewerbe" nötig. Folgen Sie den angegebenen Schritten und laden
Sie folgende Dokumente hoch.
Meldezettel als Nachweis des Hauptwohnsitzes Innsbruck seit mindestens 1.3.2019
(Scan)
Bekanntgabe allfälliger Auszahlungen aus dem Corona Härtefall-Fonds, KünstlerSozialversicherungsfonds, Arbeitslosengeld, Kinderbeihilfe,..
Sind Sie Alleinerzieherin/ Alleinerzieher ?
Personendaten des Bewerbers/der Bewerberin
Name, Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankdaten
Kurzlebenslauf des Bewerbers/der Bewerberin (maximal eine DIN A4 Seite)