Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_12-Dezember-Budget-Teil2.pdf
- S.89
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haben wir schon gestern und auch heute
ausführlich diskutiert. Ich sage die Summe
schon noch einmal, nämlich € 11,7 Mio an
Mietzins- und Annuitätenbeihilfe. Die Stadt
Innsbruck bezahlt davon 30 %. Der Betrag
ist weiterhin steigend. Die Stadt Innsbruck
hat weiterhin am Tirol-Anteil 63 %. Es
ändert sich nicht wahnsinnig viel, obwohl
es viel mehr Gemeinden gibt, die auch
Zuschüsse gewähren, aber dadurch, dass
so lange Anwartschaften bestehen, bleibt
der große Teil immer noch bei uns. Wir
müssen hier weiter tun und auch mit allen
Beteiligten im Tiroler Gemeindeverband
und in den Gemeinden ein ernstes Wort
reden.
Der nachträgliche Lifteinbau ist sehr
positiv angenommen worden. Wir konnten
53 Häuser nachträglich mit Liften ausstatten. Es freut uns sehr, dass wir in diesem
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck - ich hoffe, dass es von der
Mehrheit dieses Hauses beschlossen
werden wird – noch einmal € 100.00,-wiederum für zwölf Jahre für den nachträglichen Lifteinbau enthalten haben. Das
ist wirklich für die alten Menschen, für die
Kranken, für die Familien, aber auch für
die Wirtschaft, eine absolute Win-WinSituation. Wir geben im Jahr zirka
€ 3.000,-- - auf zwölf Jahre - an Föderungen. Der Lifteinbau muss in dem Jahr
gezahlt werden, in dem der Lift eingebaut
wird. Die Kosten belaufen sich auf
€ 100.000,-- bis € 120.000,--. Das ist in
etwa so viel wie ein Pflegebett kostet. In
so einem Haus sind zehn Wohnungen
enthalten, aber in der Regel trifft es dann
zwei bis drei Personen, die schon um
80 Jahre sind.
Bei dem Projekt "Umweltplus Sonne" hat
es im Bereich Gas 90 Anträge mit
Zuschüssen in der Höhe von € 68.000,-von der Stadt Innsbruck gegeben. Bei der
Solarenergie gab es 45 Anträge mit
Zuschüssen in der Höhe € 66.000,-- von
Seiten der Stadt Innsbruck.
Ich möchte jetzt noch zur Mag.-Abt. IV,
Schlichtungs- und Parifizierungsstelle,
kommen. Diese ist ein Kleinod in der
Stadtverwaltung. Es sind dort die absoluten Profis am Werk. Entscheidend ist dort
nicht das Streiten, sondern entscheidend
ist das Schlichten bei allen Fragen des
Mietrechts. Auch hier ist es zu einem
starken Anstieg im heurigen Jahr gekommen. Dies wurde durch das Kautionsrückforderungsverfahren und das Heizkostenüberpüfungsgesetz bedingt. Insgesamt
sind in diesem Jahr über € 6.400 Beratungen in Wohnrechtsangelegenheiten
durchgeführt worden.
Die Beratungen bei der Mag.-Abt. IV,
Schlichtungs- und Parifizierungsstelle,
sind kostenlos. Auch die Verfahren sind
dort kostenlos, während es bei Gericht
auch im Außerstreitverfahren einen
Kostenersatz gibt. Daher fand auch ein
starker Ansturm auf die Mag.-Abt. IV,
Schlichtungs- und Parifizierungsstelle,
statt. Zwei Drittel der Verfahren der Mag.Abt. IV, Schlichtungs- und Parifizierungsstelle, werden mit einem Vergleich
abgeschlossen.
Sehr stolz bin ich darüber, dass jene
Parteien, die auf das Gericht weiter gehen,
zu einem Prozentsatz von 95 % in der
Entscheidung, die die Mag.-Abt. IV,
Schlichtungs- und Parifizierungsstelle,
fällt, bestätigt werden. Nicht einmal eine
Hand voll Verfahren wird vom Gericht
anderes entschieden.
Sie sehen, dass ich mit Stolz über die
Aktivitäten der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, berichten durfte. Ich bin sehr
dankbar und auch stolz, dass ich hier die
Amtsführende Stadträtin sein darf, denn in
diesem Bereich geht es wirklich um
grundlegende soziale Bedürfnisse und um
eine grundlegende Hilfestellung. Das ist
ein schöner und toller Bereich, in dem
man arbeiten darf.
GR Mag. Denz: StR Dr.in Pokorny-Reitter,
ich bin zum Teil, mit dem, was Sie sagen,
sehr einverstanden. Ich möchte allerdings
auf etwas aufmerksam machen, das Ihnen
sonst, glaube ich, nicht bewusst ist, weil
Sie es sonst auch erwähnt hätten.
Es gibt einen Rechnungshofbericht aus
dem Jahr 2007, der zu den schlimmsten
Rechnungshofberichten gehört, die ich je
gelesen haben. Dieser Rechnungshofbericht betrifft das Tiroler Wohnbauförderungssystem. Der Rechnungshof sagt,
dass nach Wien - es wurde ein Vergleich
über mehrere Bundesländer vorgenommen - das Tiroler Wohnbauförderungsgesetz (WBF) das für den Mieter ungünstigste ist. Das nur als Anfang.
GR-(Budget-)Sitzung 11.12.2009 (Fortsetzung der am 10.12.2009 vertagten Sitzung)