Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.252

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(zu Punkt 45.)

Zl. KA-05830/2019
BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN DER GEBARUNG DES
AMTES „STADTPLANUNG, STADTENTWICKLUNG
UND INTEGRATION“
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Amtes „Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration“ eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 12.03.2020 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 20.12.2019, Zl. KA-05830/2019 ist
allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes
Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat in der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag
Prüfkompetenz

Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR 1975) unter anderem beauftragt, die Gebarung der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu prüfen. Nach § 74a Abs. 2 IStR kann sich die Prüfung auf die
gesamte Gebarung oder auf bestimmte Teile davon erstrecken.
In Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages und in Anlehnung an
§ 74c IStR hat die Kontrollabteilung in der Magistratsabteilung III eine
stichprobenartige Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Amtes
für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration vorgenommen.
Die Einschau konzentrierte sich im Sinne des § 74a Abs. 1 IStR auf die
Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften sowie auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und
ziffernmäßige Richtigkeit der Gebarung.

Prüfungsschwerpunkte

Gender-Hinweis

Die Kontrollabteilung legte die Schwerpunkte der durchgeführten Prüfung vorrangig auf


die Beschreibung der amtseigenen Aufgaben, Produkte und Leistungen,



die Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Amtes,



die Abbildung des Amtes in der städtischen Jahresrechnung,



die Prüfung der Personalgestion,



die Grundlagen der Raumordnung sowie



eine zusammenfassende und erläuternde Darstellung des Fortschreibungsprozesses zum Örtlichen Raumordnungskonzept
„ÖROKO 2.0“.

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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