Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_04-April.pdf
- S.25
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(Bgm. Zach: Ich bitte um mehr Aufmerksamkeit, auch in den Besucherrängen, denn man spricht von Freude und ich glaube es wäre hörenswert, sich
das zu Gemüte zu führen. Fahren Sie fort über das Freudenhaus und sonstige Freuden.)
Über das Freudenhaus werde ich sicher nichts erzählen, da ich mit diesem
Gebäude in der Stadt Innsbruck keine Erfahrung habe. (Gelächter)
(Bgm. Zach: Hier lacht sogar GR Linser.)
Ich möchte sagen, dass diese drei Plakattafeln an dem Standort die Besucher der Stadt Innsbruck in ihrem ersten Eindruck wahrlich nicht negativ
beeinflussen würden. Ich weiß nicht, welche Auswirkungen es hätte, wenn
diese drei Plakattafeln, nämlich dem Freudenhaus zugewandt, gewisse moralische Werbesprüche tragen würden. Das würde vielleicht so oder so die
dortige Geschäftstätigkeit beeinflussen.
Ich habe versucht, dies etwas humoristisch zu bringen. Bei
allem Respekt vor der Mag.-Abt. III, Stadtplanung und den Sachbearbeitern, die bisher bei diesem Thema sehr viele gute Entscheidungen gefällt
haben, aber in dem konkreten Fall geht es wirklich an den Zielsetzungen
der damaligen Studie vorbei. Man könnte dies ja nur befristet machen. Sollte es letzten Endes zur Verbauung des Karmelitinnenareals kommen, werden dadurch der gesamte Querschnitt und all diese Dinge verändert und
dann würden die Tafeln an dieser Stelle eher an Bedeutung verlieren.
Wir werden uns dafür aussprechen, dass man diese Tafeln dort
aufstellen soll. Ich glaube, dass der bisher betriebene Verwaltungsaufwand
im Grunde genommen ein Wahnsinn ist, wenn man den dicken Akt sieht.
In diesem Fall hat man wirklich übertrieben, aber in anderen Fällen hat
man jedoch sehr gut entschieden.
Bgm. Zach: Ich danke vielmals für diese wirklich umfassenden Ausführungen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die besondere Problematik dieser Entscheidung hinweisen. In diesem Fall ist der Gemeinderat auf Grund eines Devolutionsantrages als Behörde tätig. Das ist eine Entscheidung, die wir als Berufungsbehörde im Bauverfahren, also in einem Verwaltungsverfahren, zu treffen
haben. Das Behördenverfahren ist ordnungsgemäß abgewickelt worden.
GR-Sitzung 29.4.2004