Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.258

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Im Falle einer Zustimmung ist der Beschluss des Gemeinderates wiederum kundzumachen. Nach Ablauf der Kundmachungsfrist tritt die
Verordnung in Kraft.
Verfahrensablauf
für Sichtzonen

Der Entwurf einer Sichtzone ist kundzumachen und im Gemeindeamt
aufzulegen.
Stellungnahmerechte stehen wiederum natürlichen Personen mit
Hauptwohnsitz sowie Rechtsträgern mit Liegenschafts- oder Betriebsbesitz in der Gemeinde zu.
Nach Ablauf der Auflegungsfrist hat die Gemeinde die eingelangten
Stellungnahmen an die Landesregierung zur Abgabe einer Stellungnahme weiterzuleiten. Vor Erlassung einer Verordnung für eine Sichtzone ist wiederum ein Gutachten des Sachverständigenbeirates einzuholen.
5 Produkte und Fachaufgaben

Produkte und
Fachaufgaben

Produkte und Fachaufgaben der Gebietskörperschaft sind zum einen
als zentrale Steuerungsgröße zur Durchführung ihrer Aufgaben und
zum anderen als Medium zu den Bürgern und zur Politik zu verstehen.
In Bezug auf die Aufgaben des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration waren zum Prüfungszeitpunkt Ende Mai 2019 insgesamt 13 Produkte angeführt:
 Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration
 Bearbeitung von Anträgen zu Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung
 Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
 Örtliche Raumordnung nach Tiroler Raumordnungsgesetz
 Strategien, Konzepte und Studien zur Raumplanung und Stadtentwicklung
 Beiträge zu Raumplanung und Stadtentwicklung
 Planungsverband Innsbruck und Umgebung
 Stadtplanerische Beratung
 Stadtplanerische Projekte
 Stadtplanerische Bauberatung
 Stadtplanerische Stellungnahmen und Gutachten
 Stadtplanerische Strategie
 Integration

Produktdatenbank
Empfehlung

In den der Kontrollabteilung vorerst übermittelten Prozessmonitordaten
waren zum Teil sowohl die Produktbeschreibungen als auch die Produktziele nicht den aktuellen Gegebenheiten angepasst, sondern haben sich die Tätigkeitsbeschreibung und die darin ausgewiesenen Zielvorgaben auf die (bis zum Jahr 2017 existierenden) Referate des Amtes
für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration bezogen. Allerdings
sind noch während der Prüfung die Produkte weitgehend durchleuchtet,

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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