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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_04-April.pdf

- S.52

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ten am Südring betrifft und zum anderen das völlig abgetrennte Areal, auf
dem das Hotel errichtet werden soll.
Man sieht auf dem Modell, dass sie weder städtebaulich noch
wirtschaftlich eine Einheit bilden. Die Stadtführung hat natürlich die Absicht, den maximalen Erlös zu erreichen. Diese Absicht könnte man besser
erreichen, wenn man diese beiden Flächen getrennt betrachtet und getrennt
ausgeschrieben hätte. Jemand, der ein guter Entwickler für Wohnungen ist,
sei es Sozialwohnbau, freier Wohnbau oder Gewerbegrund, muss zwangsläufig nicht der beste Entwickler für ein Hotel sein und umgekehrt. Das
heißt, dass die Kombination an sich nicht besonders glücklich sein muss.
Es gibt auch andere Aspekte, die für die eine Seite sprechen,
aber ich würde mich nicht getrauen zu sagen, dass es wirklich der Weisheit
letzter Schluss war, dies gemeinsam auszuschreiben. Für die Innsbrucker
Grünen ist das ein wesentlicher Knackpunkt. Wir waren nämlich der Meinung, dass es getrennte Projekte sind, die man sowohl zeitlich als auch von
der Entwicklung her getrennt betrachten sollte. Hierzu vertreten wir eine
völlig unterschiedliche Meinung.
Jetzt werden diese beiden Projekte in einem Vertrag unnötigerweise zusammengezwungen. Gegen das Zusammenlegen dieser zwei
völlig unterschiedlichen Projekte sprechen wir uns aus, da der Vertrag wie er jetzt formuliert ist - inklusive dem Kaufpreis auf die jeweilige Bietergemeinschaft de facto den ökonomischen Zwang ausübt, auch das Hotel
zu errichten. Auf Grund des Flächenwidmungsplanes geht es nämlich nicht
anders. Diesen Zwang, gekoppelt mit einem großen Wohnbauprojekt, halten wir in diesem Vertragswerk für falsch.
Das ist der Grund, warum wir diesem Vertrag nicht zustimmen
werden. Es ändert aber nichts an unserer grundsätzlichen Zustimmung für
den gesamten geplanten Wohnbereich. Ich glaube, dass man das nachvollziehen und verständlich machen kann.
GR Mag. Fritz: In der Hauptsache schließe ich mich zu 100 %
meinem Vorredner an. Ich wollte nur noch kurz zwei bis drei zusätzliche
Aspekte behandeln: Mir ist wichtig, dass Recht auch Recht bleiben muss.
Wir beschließen heute nicht die Zuschlagserteilung, wie Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Bielowski salopp gesagt hat, denn das wäre gesetzwidrig.

GR-Sitzung 29.4.2004