Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_04-April.pdf

- S.54

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2004_04-April.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2004
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 466 -

Das heißt, dass für den Käufer nicht der unmittelbar ökonomische Zwang auf Grund eines Fixpreises besteht, dann möglichst viel Kubatur "hineinzustopfen", damit sich die Geschichte rechnet. Wenn durch einen Wettbewerb oder durch Maßnahmen der Mag.-Abt. III, Stadtplanung
bzw. durch Wünsche der Stadt Innsbruck die Kubatur sinkt, kann der Käufer davon ausgehen, dass er für den Grund weniger bezahlt. Das ist also
dem Grunde nach und im Prinzip eine kluge Lösung, aber man muss sie zu
100 % auch wasserdicht formulieren.
Damit komme ich schon zu meinem Anliegen. Ich will jetzt
gegen die Juristen der Stadt Innsbruck, vor allem wenn es um den Bereich
des öffentlichen Rechts geht, nichts sagen. Wenn man aber Kaufverträge
über € 22 Mio abschließt - hiermit haben wir ja unsere Erfahrungen als gebrannte Kinder - könnte es von Seiten der Stadt Innsbruck nicht schaden,
anwaltliche Hilfe von außen zuzukaufen, da auf der Gegenseite Vollprofis
sitzen. Dies deshalb, da damit dieser Vertrag gerade in den Punkten Gleitklausel usw. so wasserdicht wäre, damit wir damit nicht auf die Nase fallen
können. Unabhängig davon, ob ich dem Vertrag zustimme oder nicht, habe
ich trotzdem dieses Ansinnen und halte es für wichtig, dass bei dem Vorvertrag sehr sauber gearbeitet wird.
Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt nur hoffen - Bgm.-Stellv.
Mag. Dr. Bielowski hat es schon angesprochen -, dass die Käufer eher optimistisch sind. Mein Appell an die Stadt Innsbruck geht dahin, dass wir bei
dem Punkt, den die Mag.-Abt. III, Stadtplanung über die Unmöglichkeit
von Wohnbauten direkt am Südring ausgeführt hat, bleiben. Wenn es gar
nicht geht, weil der Markt überhaupt nichts hergibt, wird man dies bedauernd zur Kenntnis nehmen müssen. Der Mehrpreis von € 2 Mio für die
Aufgabe der gewerblichen Nutzung und Ersetzung durch die Wohnnutzung
sollte seitens der Stadt Innsbruck kein Anreiz sein, um von der Grundhaltung abzugehen, da wir eigentlich dort Wohnnutzung und nichts anderes
möchten. Das halte ich für einen wichtigen Punkt.
Ich würde gerne dem Wohnprojekt inklusive der Preisflexibilitätsklausel und anderen vernünftigen Punkten im Vertrag, vor allem insbesondere inklusive der Grünzone sowie der Sillpromenade, zustimmen. Da
man aber darauf bestanden hat, das Hotelprojekt mit dem anderen zu ver-

GR-Sitzung 29.4.2004