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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.262

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Zuschussbedarf

Der prognostizierte Zuschussbedarf errechnete sich für das Wirtschaftsjahr 2019 mit insgesamt € 2.060,0 Tsd. und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um € 313,6 Tsd. Diesbezüglich war insbesondere die
Erhöhung der Personalkosten des TA 031010 – Stadtplanung in Höhe
von insgesamt € 247,1 Tsd. ausschlaggebend. Ebenso waren Mehrausgaben auf der Post 757220 Lfd. Transferzlg.-Integration und Migration des Teilabschnittes 429000 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen von € 150,0 Tsd. veranschlagt.

Anordnungsberechtigung

Die Anordnungsberechtigungen der vorgesehenen Sach- und Personalkosten für die Rechnungsjahre 2019 und 2018 verteilten sich auf das
Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration (Mittelwert:
33,67 %), in Bezug auf Versicherungen auf den Leiter des Amtes für
Präsidialangelegenheiten (Mittelwert: 0,09 %), für Personalkosten auf
den Leiter des Amtes für Personalwesen (Mittelwert: 62,93 %) sowie
bezüglich IT-Belange auf den Leiter des Amtes für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik (Mittelwert: 3,30 %).
7.2 Haushaltsrechnung

Ausgaben

In der Jahresrechnung 2018 waren für die eingangs angeführten Teilabschnitte Gesamtkosten in Höhe von rd. € 2.097,1 Tsd. ausgewiesen.

Personalkosten

Davon beliefen sich insgesamt rd. € 1.583,4 Tsd. auf Lohn- und Gehaltszahlungen (inkl. Reisegebühren) der zum Prüfungszeitpunkt aktiven Bediensteten der Stadt Innsbruck. Die Aktivbezüge beanspruchten
somit rd. 75,51 % der Gesamtausgaben.

Sachkosten

Im Hinblick auf die Anordnungsberechtigung lag vom Gesamtausgabenvolumen 2018 eine Summe von rd. € 488,8 Tsd., das sind 23,31 %
der finanziellen Mittel, im Verantwortungsbereich des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration. Dieser Betrag resultierte im
Wesentlichen aus Entgelten für sonstige Leistungen sowie laufenden
und sonstigen Transferzahlungen in Höhe von insgesamt rd. € 470,3
Tsd., des Weiteren aus den Kosten für übrige Sachaufwendungen
(Druckwerke, Transporte usw.) von gesamt rd. € 18,5 Tsd.

Einnahmen

Die Einnahmen sind von der Kontrollabteilung für das Jahr 2018 mit rd.
€ 21,3 Tsd. ermittelt worden und setzten sich aus Kostenbeiträgen für
sonstige Verwaltungsleistungen und Rückersätzen von Ausgaben zusammen.

Zuschussbedarf

Für das Jahr 2018 verzeichneten die das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration tangierenden Teilabschnitte somit einen
Zuschussbedarf von insgesamt rd. € 2.075,7 Tsd., der gegenüber dem
Voranschlag um € 329,3 Tsd. oder 18,9 % doch merklich höher ausgefallen ist. Ebenso erhöhte sich der Zuschussbedarf 2018 gegenüber
dem Vorjahr um den beachtlichen Betrag in Höhe von rd. € 317,7 Tsd.

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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