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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.273

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Im Rahmen ihrer Prüfung stellte das Prüforgan fest, dass der monetäre
Zuschuss nicht in jedem Fall an die Migranten (persönlich) ausbezahlt
wurde. So ist den Vereinen „VEREIN MULTIKULTURELL“ und „beziehungsweise Lernen“ als Antragsteller und Organisator entsprechender
Deutsch-Sprachkurse die jeweilige Subjektförderung ihrer Teilnehmer
überwiesen worden. Des Weiteren zeigte sich, dass einige der Migranten mehrere aufeinander aufbauende Sprachkurse absolviert haben.
Unter Berücksichtigung der soeben angesprochenen Mehrfachförderungen von Kursteilnehmern und der Gewährung von Fördermittel an
Vereine sind vom Referat Strategie und Integration insgesamt 217 Auszahlungsanordnungen freigegeben worden.
Außerdem hat die Prüfung der zur Verfügung gestellten Unterlagen ergeben, dass zum einen mehrfach Subventionsansuchen nicht vollständig ausgefüllt worden sind und zum anderen wiederholt der zur Auszahlung gelangte Förderbetrag rechnerisch nicht nachvollziehbar war. Die
Kontrollabteilung hat daher empfohlen, stichprobenhaft nicht nur die
vom Land Tirol ausgehändigten Subventionsansuchen auf ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen, sondern vor allem die Höhe des Anteils
der städtischen Förderung zu rekonstruieren. Im Falle von Divergenzen
wären sodann beim Land Tirol für die Verifizierung des Rechnungsbetrages ausreichende Nachweise einzuholen.
Ferner legte die Kontrollabteilung dem Referat Strategie und Integration
nahe, in Absprache mit dem Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling zu prüfen, ob für die Verrechnung der Ausgaben im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung von Deutsch-Sprachkursen für
Migranten nicht die Postengruppe 768 – Sonstige laufende Transferzahlungen an private Haushalte genutzt werden sollte. Dazu hielt die
MA III in Absprache mit der MA IV fest, dass für den Betrag der Subjektförderung eine jährliche Mittelreservierung angelegt werde und
diese im Vorfeld eine Übersicht über die ausbezahlte Förderung an physischen Personen im laufenden Geschäftsjahr gewähre.
7.2.2.4 Postengruppe 768 – Sonstige laufende Transferzahlungen
an private Haushalte
Studienbeihilfe

Im Jahr 2018 sind über die (eigens eingerichtete) Post 768200 Sonstige
Transfers an private Haushalte (GA) des Teilabschnittes 282000 – Studienbeihilfen vom Referat Strategie und Integration Ausgaben in Höhe
von insgesamt € 10.000,00 verrechnet worden. Hierbei handelt es sich
um die Auszahlung eines Stipendiums für einen bedürftigen Studenten
(zu je € 5.000,00) an die Universität Innsbruck.
Diese laufenden Transferzahlungen sind auf eine Kooperationsvereinbarung, abgeschlossen am 14. bzw. 27.02.2017 zwischen der Stadt Innsbruck und der Universität Innsbruck (Arbeitsbereich Frieden und Konflikt), zurückzuführen. Dieser zufolge ist die Übernahme der Studiengebühren und Aufenthaltskosten (exkl. Reisekosten) für jeweils einen Studenten des an der Universität Innsbruck/Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften unter Direktion des UNESCO Lehrstuhls für Friedensstudien eingerichteten Masterlehrgangs „Frieden, Entwicklung, Sicherheit und internationale Konflikttransformation (MA program for
peace studies)“ in Höhe von € 5.000,00 pro Semester vorgesehen.

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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