Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf
- S.31
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handlungen zur Durchführung der
Übertragung zu genehmigen.
3.
4.
Die Stadtgemeinde Innsbruck nimmt
den in der Anlage angeschlossenen
Entwurf der "Allgemeine Geschäftsbedingungen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) für die Wasserversorgung der Landeshauptstadt
Innsbruck" vom August 2006 sowie
den Entwurf eines Kundenanschreibens für deren Einführung und für die
Übertragung der von den ehemaligen
Stadtwerken abgeschlossenen Wasserlieferungsübereinkommen zustimmend zur Kenntnis.
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) wird beauftragt, die neuen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vor deren endgültiger Kundmachung
dem Stadtsenat zur Kenntnisnahme
zu übermitteln.
Die Neuordnung in diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist tatsächlich eine
komplizierte Sache, wenn man sich damit
nicht sehr eingehend beschäftigt. Ich habe
in diesem Zusammenhang Vorstandsvorsitzenden Dr. Schmid gebeten, immer zur
Verfügung zu stehen, um das eindringlich
zu erklären. Wasser ist ein Reizwort. Bei
Wasser hat man gleich die Angst, dass
irgendetwas gemacht wird, wo wir nicht
den Zugriff haben etc.
Sie dürfen versichert sein, dass wir mit
großer Verantwortung diese Vorlage, die
eigentlich längst schon beschlossen
werden sollte - es handelt sich um eine
Bereinigung der alten Verträge, die längst
schon in die Neuregelung übernommen
werden sollten - heute vorlegen. Warum
hat man das nicht schon lange gemacht?
Die Sache ist immer wieder liegen
geblieben. Einmal im Jahr hat der
Vorstandsvorsitzende darauf hingewiesen.
Es ist nichts passiert und es wird auch in
Zukunft nichts passieren. Im Hinblick auf
eine Ordnung und auf eine Vereinheitlichung wird die Sache jetzt geregelt.
Es handelt sich um eine Neuregelung der
Rechtsgrundlage der Wasserversorgung
in Form jener allgemeinen Geschäftsbedingungen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB). Jenen, die noch nicht
wissen, um was es sich handelt, darf ich
GR-Sitzung 14.12.2006
sagen, dass diese Geschäftsbedingungen
wieder in den Gemeinderat kommen
werden. Es geht um eine Vereinheitlichung der Rechtsbeziehung zwischen der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
und jenen, die die Kunden bzw. Abnehmer
sind. Schon im Kaufvertrag vom 5.9.1994
hat man darauf hingewiesen, dass das
noch gemacht werden muss. Wir haben
lange Zeit dafür benötigt, denn inzwischen
sind zwölf Jahre vergangen.
Die Sorge, wenn man sich nicht täglich mit
den Dingen beschäftigt, dass entsprechend gute Antworten und Informationen
in jenem Schreiben herauskommen, ist
nicht berechtigt, denn ich werde mir das
Schreiben vorlegen lassen.
Ich möchte noch etwas ergänzen: Wenn
irgendjemand aus irgendwelchen Gründen, die man nicht aufklären kann, nicht
unterschreiben will, wird diesem der
Wasserhahn nicht zugedreht. Das ist
keine Frage. Es gibt immer wieder
Ausnahmen, die man nicht vorhersehen
kann.
GR Mag. Fritz: Die Frau Bürgermeisterin
hat selber relativiert, was sie eingangs
ausgeführt hat. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Aktiengesellschaft werden natürlich nicht vom Gemeinderat beschlossen, sondern werden
dem Stadtsenat zur Kenntnis gebracht.
Wenn es die Frau Bürgermeisterin so
haben will, dann wird das der Stadtsenat
auch dem Gemeinderat mitteilen. Wir
haben aber nichts zu beschließen, was
mich im Übrigen auch nicht stört, weil ich
schon dafür bin, dass die allgemeinen
Geschäftsbedingungen einer Aktiengesellschaft vom Vorstand und vom Aufsichtsrat
und nicht vom Gemeinderat gemacht
werden.
Ich wollte auch darauf hinweisen, dass der
Brief an die Kunden und Kundinnen als
Beilage zum Akt vorliegt und es Bestandteil des Beschlusses ist, dass man diesen
Brief so zur Kenntnis nimmt. Der Brief ist
leicht verständlich und kundenfreundlich
formuliert.
Ich wollte noch auf etwas Wesentliches
eingehen: In Wahrheit handelt es sich nur
um das Nachziehen von etwas, das schon
längst passiert ist. Wir geben nicht jetzt
etwas aus der Hand, sondern seit dem