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Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf

- S.44

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Ich behaupte nach wie vor, dass wir
eigentlich für die anderen Gemeinden
diese Förderung gewähren. Die Stadt
Innsbruck war bei den Frauenhäusern
außerordentlich großzügig und hat
erhebliche Teile der Kosten für die
anderen Gemeinden übernommen. Es
wurde auf Grund von Mehrkosten der
Antrag gestellt, einen Betrag in der Höhe
von € 2.841,83 zu gewähren. Diese
Mehrkosten sind unter anderem begründet
worden, dass es Krankenstände gegeben
hat.
Ich darf dazu feststellen, wenn jeder
Verein und jedes Unternehmen zur
öffentlichen Hand geht, wenn es einen
Krankenstand gibt, ist das der Anfang vom
Ende und wir könnten bald die Einrichtungen nicht mehr finanzieren. Jedes
Unternehmen muss selber darauf achten,
wie man ersatzweise damit zu Recht
kommt und unter Umständen einmal die
Leistungen einschränkt.
Zum zweiten ist es so, dass das DOWAS
für Frauen einfach an die Stadt Innsbruck
herangetreten ist, den gesamten Betrag zu
übernehmen. Wir müssten eigentlich nach
dem Tiroler Grundsicherungsgesetz, wenn
dieses angewandt wird, ein Sechstel
davon und nicht den vollen Betrag tragen.
Ich verstehe daher nicht, warum das
DOWAS für Frauen nicht zum Land Tirol
oder zu anderen Gemeinden geht.
Offensichtlich haben wir das DOWAS für
Frauen in der Vergangenheit zu gut
behandelt. Es ist dann manchmal auch ein
Fehler, wenn man zu gut ist, dass man mit
entsprechenden Forderungen konfrontiert
wird.
Unser Amtsvorschlag war einen Betrag in
der Höhe von € 2.000,-- zu geben. Ich
würde glauben, dass das im Hinblick
dessen, was wir bereits geleistet haben,
außerordentlich großzügig ist. Wir
übernehmen auf diese Weise mehr als
zwei Drittel. Ich stelle hier
neuerlich diesen ursprünglichen Amtsantrag in der Höhe von € 2.000,--.
Es ist mir klar, dass zuerst über den
Betrag in der Höhe von € 2.500,-- abgestimmt werden muss.
GR Mag. Yildirim: Ich habe im Ausschuss
für Soziales und Gesundheit den Antrag
GR-Sitzung 14.12.2006

gestellt, entgegen dem Amtsvorschlag von
€ 2.000,-- die Subvention auf € 2.500,-- zu
erhöhen. Das habe ich mit folgender
Begründung gemacht: Das DOWAS für
Frauen ist ein Durchgangsort für wohnungs- und arbeitssuchende Frauen. Es
ist dies eine Einrichtung, deren Notwendigkeit nicht angezweifelt und nicht
bestritten wird.
Es geht darum, dass für gewöhnlich das
Jahresbudget so vorgeplant wird, dass es
auch deckungsgleich ist. In diesem
konkreten Fall geht es um eine Kollegin,
die sehr schwer erkrankt ist, monatelang
eine Behandlung benötigte und dadurch
ausgefallen ist. Es ist das wirklich eine
Ausnahmesituation. Ich kenne den
Finanzierungsschlüssel, den es zwischen
dem Land Tirol und der Stadtgemeinde
Innsbruck gibt. Ich finde auch, dass wir
sehr großzügig sind. Ich finde, dass wir in
diesem Fall den Antrag nicht mit der
Begründung ablehnen sollten, dass das
DOWAS für Frauen besser planen sollte.
Ich bin der Meinung, dass es keinen Sinn
macht, wenn man diesen Verein mit einem
Rucksack von mehr Schulden und einem
Minus ins nächste Jahr budgetieren lässt.
Wenn wir an das Tiroler Frauenhaus
denken, dann sehen wir, dass das keine
Lösung ist. Das ist eine öffentlich subventionierte Einrichtung und es bringt uns
nichts, wenn wir bei diesem Verein ein
Minus zulassen und das im nächsten Jahr
oder in zwei Jahren mit einem größeren
Minus mit der Anhäufung von Zinsen
dazu, doch noch bezahlen.
Ich habe das jetzt nicht scherzhaft gesagt,
sondern im Hinblick darauf, dass ich im
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
daran erinnert habe, dass es auch
vorweihnachtlich ist. Diese Frauen leisten
wirklich aufrichtig und engagiert eine sehr
gute Arbeit und ich plädiere dafür, dass
man den Betrag von € 500,-- zusätzlich
bereitstellt.
StR Mag. Schwarzl: Hinsichtlich der
Argumentation von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger zu den Krankenständen
denke ich mir, dass im Endeffekt der
überwiegende Teil der Sozialinstitutionen
in der Stadt Innsbruck eigentlich Aufgaben
der öffentlichen Hand leisten, die durch
private Träger übernommen werden.