Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf
- S.90
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31.19 I-OEF 104/2006
Mietwohnungen, Beschränkung
der Kautionen (GR Mair)
GR Mair: Hier geht es um einen Resolutionsantrag. Das Mietrecht ist bekanntlich
nicht Angelegenheit der Stadt Innsbruck.
Es geht aber darum, auch bei der Bildung
einer neuen Bundesregierung ein paar
Maßnahmen festzuhalten, die für uns als
Stadt Innsbruck und für die Situation in
Innsbruck wichtig wäre. Ich werde jetzt alle
drei Anträge, wo es um Wohnungspolitik
geht, unter einmal vorstellen.
Im ersten Antrag geht es um die Beschränkung der Kautionen. Wir wissen,
dass es hinsichtlich der Wohnungskosten
in Tirol einen dramatischen Anstieg gibt.
So haben Untersuchungen der Arbeiterkammer Tirol (AK) eine Erhöhung der
Gesamtmieten in Altbauwohnungen
zwischen 1999 und 2004 um rund 30 %
ergeben. Das ist natürlich ein ordentlicher
Hammer, den die Leute auch tragen
müssen. Das ist das Dreifache der
Inflationsrate. Die Wohnungen in Altbauten steigen also dreimal schneller im Preis
an als die allgemeine Inflationsrate. Man
kann nicht einmal sagen, dass dies mit
den Einkommenszuwächsen abgedeckt
wird, denn das liegt deutlich darüber.
Die Leute werden, wenn sie in ein
Mietverhältnis eintreten, mit Mietpreisen,
Maklerprovisionen und auch mit Kautionen
konfrontiert. Es gibt in Österreich eine
Regelungslücke. Es gibt nur ein Urteil vom
Obersten Gerichtshof (OGH) das besagt,
wenn man mehr als sechs Monatsmieten
nimmt, braucht man eine gute Begründung.
Im Prinzip kann man in Österreich so viele
Monatsmieten-Kautionen nehmen wie
man möchte. Bis zu sechs Monaten
braucht man nicht einmal eine gute
Begründung. Dieses Geld müssen die
Leute auslegen, wenn sie eine neue
Wohnung mieten. Ich weiß schon, dass
dieses Geld verzinst wird, aber man muss
das Geld zuerst einmal aufbringen.
Unser Vorschlag ist, dass die Österreichische Bundesregierung ersucht wird, eine
Regelung auszuarbeiten, die wie folgt
lautet:
GR-Sitzung 14.12.2006
"Eine Beschränkung der Kautionen auf
maximal zwei Bruttomonatsmieten."
Dieses Geld reicht aus, um die Schäden,
die in einer Wohnung entstehen können,
halbwegs abzudecken. Das ist, glaube ich,
das Höchste, was die Leute ertragen
können. Wenn in einer Wohnung ein
Schaden verursacht wird, muss man
diesen auf jeden Fall bezahlen, auch wenn
es über die Kaution hinausgeht. Es geht
um die Mittel, die man zuerst aufbringen
muss.
Beschluss siehe Seite 91.
31.20 I-OEF 105/2006
Mietwohnungen, Verordnung
über die Ausübungsregeln für
Immobilienmakler (GR Mair)
GR Mair: In diesem Antrag geht es auch
um Geld, das neben der Kaution bei
Mieteintritt sofort aufzubringen und
tatsächlich für die Mieterinnen bzw. Mieter
verloren ist. Die Kaution bekommt man,
wenn man halbwegs auf die Wohnung
aufpasst, wieder zurück. Die Maklerprovisionen bekommt man jedoch nicht mehr
zurück.
Man muss die Maklerprovisionen sicher
auch als Teil der Mietkosten betrachten
und in eine langfristige Miete hineinrechnen. Wir wissen, dass das für Leute, die
nicht so viel Geld haben, eine Kostenbarriere ist. Die Maklerprovision ist ein großes
Einstiegshindernis. Wenn man mit Leuten
spricht die eine Wohnung suchen, sagen
sie, dass sie eine Wohnung ohne Makler
brauchen, da sie sich einen solchen nicht
leisten können.
Dabei gibt es ein Problem. Viele Wohnungen werden nur mit Makler angeboten und
man wird als Wohnungssuchender bzw.
Wohnungssuchende einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Man kann sich dann
nicht mehr aussuchen, wie viel mit dem
Makler vereinbart wurde.
Wir haben in Österreich EU-weit die
höchsten Maklerprovisionen. Nirgends
werden so hohe Maklerprovisionen
kassiert wie in Österreich, und zwar
durchschnittlich 22,7 % einer Jahresmiete.
Man muss im ersten Jahr noch zusätzlich