Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf
- S.92
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scheinlich den gleichen Brief an die
Österreichische Bundesregierung schreiben? Das ist ja eine Beschäftigungstherapie. Abgesehen davon, dass dies in vielen
Dingen natürlich vollkommen praxisfremd
ist.
Wie schaut die Beschränkung der Kaution
in der Praxis aus? Wenn man vielleicht
eine "Super-Wohnung" hat, die man toll
eingerichtet und eine Küche mit
ATS 100.000,-- bzw. € 7.000,-- hat, wird
man vielleicht mehr Kaution verlangen, als
wenn man eine schlecht eingerichtete
Wohnung vermietet. Man sollte gegen den
Standard der Wohnungen ankämpfen. Es
werden teilweise Löcher zu Preisen
vermietet, die unter jeder Kritik sind.
Letzten Endes richtet sich die Höhe der
Kaution schon auch nach der Qualität der
Wohnung. Daher ist es letzten Endes
immer eine Sache, die zwischen dem
Vermieter und Mieter ausgehandelt
werden muss. Man kann hier kein starres
System einführen, denn das wäre
vollkommen praxisfremd.
GR Mair, wenn Sie glauben, dass der
Mieter, wenn er etwas demoliert, das dann
zahlen muss, so ist das teilweise Theorie.
Der zahlt nichts, sondern sagt, dass er es
auf eine Klage ankommen lässt. Wenn er
aber kein Geld hat, bleibt der Vermieter
auf seinen Kosten sitzen. Dann kommt es,
dass viele Vermieter, die mehrmals
negative Erfahrungen gemacht haben, die
Wohnung lieber vier bis fünf Jahre leer
stehen lassen, bis die eigenen Kinder
diese Wohnung brauchen können. (Beifall)
Das ist genau das Gegenteil, was wir
wollen. Wir sollten eher überlegen, welche
Anreize wir im Mietrechtsgesetz schaffen
sollten - das ist aber nicht Sache der
Gemeinde -, damit diese leer stehenden
Wohnungen, die es am Markt in Hülle und
Fülle gibt, letzten Endes wieder besiedelt
werden, weil es für den Vermieter ein
Anreiz ist.
Wir wissen genügend Systeme im
Ostblock, die kläglich in der Wohnungspolitik gescheitert sind, weil man gemeint
hat, das von der staatlichen Seite lenken
zu müssen. Das lehnen wir natürlich ab.
Der zweite Punkt ist natürlich auch
vollkommen praxisfremd. Natürlich wollen
GR-Sitzung 14.12.2006
Makler gerne 3 % vom Vermieter und 3 %
vom Mieter. Das sind Wunschkonzerte.
Jeder, der heute eine gute Wohnung
verkauft oder vermietet, versucht zuerst
selbst diese am freien Markt zu verkaufen
bzw. vermieten, um die Kosten niedrig zu
halten. Dieser weiß ganz genau, wenn ein
Makler, ganz gleich ob 1 %, 2 %, 2,5 %
oder sogar 3 % kassiert, dass letzten
Endes die Endsumme für den Mieter
wächst. Das reduziert die Chancen, am
Markt zu verkaufen.
Daher probiert es ein Verkäufer bzw.
Vermieter zuerst selbst und wenn er
merkt, dass es schlecht geht, nimmt er
einen Makler. Man muss diesbezüglich nur
mit Leuten, die verkaufen oder vermieten
reden. Der Makler wird natürlich zuerst in
das Formular 3 % Maklergebühr schreiben. Man muss diesem sagen, dass das
keine Basis ist und man pauschal die
Summe X, die bei 1 % oder 1,2 % liegt,
zahlt.
Wenn der Makler 1,5 % bekommt, verlangt
man meistens sehr viel an Leistung. Die
Wohnung nur in das Internet zu stellen ist
zu wenig, denn man will gute Inserate
haben, der Makler muss öfters mit dem
Käufer in die Wohnung zur Besichtigung
gehen und das nicht nur dem Verkäufer
überlassen. Man hat als Verkäufer sehr
wohl die Möglichkeit dem Makler zu
sagen, dass er den Auftrag nur dann
bekommt, wenn er vom Käufer auch nur
einen geringen Prozentsatz oder eine
Pauschale verlangt. Das ist heute die
Praxis.
Verkauft man eine Wohnung um
€ 100.000,-- und es kommen noch 6 %
dazu, dann ist das eine gewaltige Summe.
In der Praxis ist es jedoch schon so
individuell, dass jeder versucht, kostengünstig zu fahren. Das kommt letzten
Endes den Käufern oder Mietern zugute.
Zur Abschaffung der Vergebührung von
Mietverträgen: Natürlich wäre es schön,
wenn der Finanzminister nicht diesen 1 %
kassieren und es hier eine gestaffelte
Regelung geben würde. Das muss jedoch
auf Bundesebene in einem Paket mit
anderen Dingen verhandelt werden.
Was mir viel wichtiger an dieser Mietsituation erscheinen würde, ist, dass wir
endlich bei den Energiekosten von 20 %