Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf

- S.113

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- 866 -

gen schriftlichen Bericht abzugeben,
wobei insbesondere die Zahlungsverpflichtungen gegenüber den einzelnen Agrargemeinschaften detailliert
darzustellen sind;
3.

4.

die Rechtsabteilung des Stadtmagistrates Innsbruck anzuweisen, eine
rechtliche Expertise allenfalls unter
Beiziehung externer Experten zu erarbeiten, in der alle Möglichkeiten zur
Wiedererlangung des Gemeindegutes
bzw. zur Erlangung eines angemessenen Ausgleichs für den Substanzwert, die Erträge und die Nutzungen
des Gemeindegutes - insbesondere
im Hinblick auf die Flurverfassungsnovelle - dargestellt werden, und diese dem Gemeinderat zur Kenntnis zu
bringen; und sodann
alle gebotenen Schritte zu veranlassen, um zu erreichen, dass die Stadt
Innsbruck ihr Gemeindegut zurückbekommt bzw. dass die Stadt Innsbruck
einen angemessenen Ausgleich für
Substanzwert, Erträge und Nutzungen des Gemeindegutes von den
Agrargemeinschaften erhält, wobei
die Stadt Innsbruck sowie die Betriebe und Unternehmen zur Sicherung
ihrer Ansprüche alle Zahlungen aus
den Rechtsgeschäften (Punkt 2) zurückhalten und auf ein Treuhandkonto
einzahlen sollen.

Grünbacher, Blum, Buchacher, Marinell,
Dipl.-HTL-Ing. Peer, Dr. Pokorny-Reitter,
Mag. Yldirim und Weber, alle e. h.
Es geht hier um massive Erhebungen,
sodass wir dann in der Lage sind, aus
diesem neuen Tiroler Flurverfassungslandesgesetz entsprechend die Konsequenzen zu ziehen.
Ich bedanke mich herzlich bei der Stadt
Innsbruck für die Stellungnahme, welche
beim Tiroler Flurverfassungslandesgesetz
in dieser Frage ausgezeichnet war.
Dessen Härte und Konsequenz wäre
wünschenswert gewesen, wenn sie breiter
gewesen wäre.
Wir werden morgen im Gemeinderat den
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck für das Rechnungsjahr 2007
beschließen. Diesem Budget entnehme
GR-Sitzung 14.12.2006

ich € 569.000,-- jährliche Zahlungen an die
Agrargemeinschaft Vill für die Nutzungsrechte der Deponie Ahrental. Das ist ein
Grund, der sich auch aus Gemeindegrund
rekrutiert hat. Solange es rechtlich noch
irgendwie offen ist, dass wir das überhaupt
zu zahlen haben …
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Den
Grund in Vill haben wir nur durch die
Zwangseingemeindung in der NS-Zeit, das
ist bitte zu bedenken.
Darüber würde es jetzt andere Diskussionen geben. Dieser Antrag ist ein ganz
wichtiger Punkt, denn es handelt sich um
mehrere hundert Hektar im Innsbrucker
Gemeindegebiet. Ich glaube, dass es
wichtig ist, für uns jene Grundreserven
wieder zu rekrutieren, die uns auch
zustehen.

36.4

I-OEF 119/2006
Parktickets, Benützung der
Rückseite als Werbefläche für
den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (GR Buchacher)

GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnern folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Es möge geprüft werden, ob es möglich
ist, die Rückseite der Parktickets aus den
städtischen Parkscheinautomaten als
Werbefläche für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu benützen.
Buchacher, Blum, Grünbacher, Marinell,
Dipl.-HTL-Ing. Peer, Dr. Pokorny-Reitter,
Mag. Yldirim und Weber, alle e. h.
Die meisten PKW-Lenkerinnen bzw. PKWLenker geben bei Befragungen an,
ausschließlich den PKW als Fortbewegungsmittel zu benützen, weil einerseits
der Einzelfahrschein mit € 1,60 zu teuer ist
und andererseits der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) zu langsam und
zu umständlich sei.
Bei näherer Befragung fehlt diesen dann
jegliches Wissen über weitere ÖPNVTarife und Netzverbindungen.
Dieses Manko könnte man bei den
gelösten Parktickets ganz zielorientiert