Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf

- S.128

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Andererseits war eine Reihe von Bediensteten auf Teilzeitbasis beschäftigt. Auf die Gesamtanzahl der zum Jahresende 2005 im Stand geführten ArbeitnehmerInnen entfielen 236 Teilzeitbeschäftigte, was einer
Summe von 131 Vollbeschäftigten entsprach. Die Anzahl der Vollbeschäftigten betrug somit 1.490.
Personalstruktur

Von den 1.595 Bediensteten des Stadtmagistrates (Stand 31.12.2005)
waren 1.261 Vertragsbedienstete (ohne Lehrlinge) und 334 Pragmatisierte. Dazu kamen 8 Lehrlinge auf dem Sektor Grünanlagen bzw. im
Bereich Besoldung. 284 Vertragsbedienstete waren unkündbar gestellt
(2004: 1.261 Vertragsbedienstete, davon 254 unkündbar und 362
Pragmatisierte). Die Frauenquote zum Jahresende 2005 belief sich auf
42,1 % gegenüber 41,2 % 2004. Der durchschnittliche Pro-KopfAufwand einschließlich Lohnnebenkosten (ohne Berücksichtigung der
Lehrlinge und gegen Refundierung zugewiesene MitarbeiterInnen) betrug 2005 € 39,0 Tsd. (2004: € 37,1 Tsd.).

Nebengebühren

Die im Sinne des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes bzw. der
Nebengebührenverordnung der Landeshauptstadt Innsbruck an die
aktiven Bediensteten geleisteten Vergütungen und Zulagen beliefen
sich (mit Ausnahme der Verwaltungsdienstzulage) auf € 7,093 Mio.
Gegenüber dem Vorjahr ist der Aufwand um € 208,3 Tsd. (+ 3,0 %)
gestiegen, wobei dieser Umstand auch darauf zurückzuführen war,
dass, aufgrund einer Empfehlung der Kontrollabteilung, anstelle der
jahrelang praktizierten Vorgangsweise bei der Verbuchung nicht pauschalierter Nebengebühren auf eine periodenreine Verbuchung umgestellt worden ist. Bislang erfolgte die Verbuchung nämlich korrespondierend mit der Flüssigstellung durch das Referat Besoldung. In diesem
Zusammenhang mussten die zwar im Jahr 2005 angefallenen, aber erst
in den Monaten Jänner und Februar zur Auszahlung gelangten nicht
pauschalierten Nebengebühren rückwirkend auf Rechnung des Jahres
2005 umgebucht werden.
Diese Periodenbereinigung ist auch in Bezug auf die zu den Nebengebühren zählenden Reisegebühren durchgeführt worden. In diesem
Rahmen wurde festgestellt, dass es in einem Fall bei der Rückrollung
der Kosten einer von einem Abteilungsleiter im Dezember 2005 getätigten Dienstreise zu Fehlbuchungen gekommen ist, welche nun zu Lasten
des Haushaltsjahres 2006 bereinigt werden müssen. Die Kontrollabteilung empfahl, zukünftig auf eine korrekte kontenmäßige Zuordnung der
bei den einzelnen Dienststellen jeweils anfallenden Nebengebühren zu
achten. Dieser Empfehlung wird laut Stellungnahme selbstverständlich
nachgekommen werden.

Stenotypistenzulage

ZI. KA-11534/2006

Im Zuge der Durchsicht des Lohnartenkataloges hat die Kontrollabteilung stichprobenartig in die unter der Lohnart 264 – Stenotypistenzulage zur Auszahlung gelangten Entgelte Einsicht genommen. Im Rahmen
der Darstellung der rechtlichen Grundlagen, welche sich auf einen Beschluss des Stadtrates vom 18.2.1965 stützen, hat die Kontrollabteilung
bemerkt, dass in Auslegung des § 26 Abs. 2 IGBG ihrer Meinung nach

des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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