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Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf

- S.132

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Ertragsanteile an
gemeinschaftlichen
Bundesabgaben

Für die Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben war im
Budget 2005 ein Betrag von gesamt € 112,5 Mio. präliminiert, tatsächlich wurden € 110,4 Mio. vereinnahmt, womit eine Abnahme von
€ 2,1 Mio. bzw. 1,87 % zu verbuchen war. Im Gegensatz zum Vorjahr
waren unter dieser Voranschlagspost Mindereinnahmen in Höhe von
€ 2,2 Mio. bzw. 1,98 % zu verzeichnen.
Hierfür war im Wesentlichen die durch die Änderung des UStG 1994
eintretende Steuerpflicht der Umsätze von Geldspielautomaten verantwortlich, welche gleichzeitig Änderungen bei der Spielbankabgabe zur
Folge hatte. Aufgrund dieser rückwirkenden Änderung des Steuersatzes
entstand ein „Übergenuss“ an Ertragsanteilen, der von der Stadtgemeinde Innsbruck dem Bund zurückzuzahlen war. Der Rückzahlungsbetrag (rd. € 2,5 Mio.) entsprach allerdings genau der Höhe der in der
Jahresrechnung 2005 ausgewiesenen und im FAG 2005 festgelegten
Bedarfszuweisungen durch den Bund.

Bedarfszuweisungen

Im Haushaltsplan 2005 war eine Bedarfszuweisung (gem. § 11 Abs. 1
FAG) mit einem Betrag von € 3,6 Mio. veranschlagt und auch in der
Jahresrechnung 2005 in der genannten Höhe enthalten.
Außerdem hat der Bund zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung
des Gleichgewichts im Haushalt und als Ausgleich für Ausgaben im Zusammenhang mit Ausgliederungen und Schuldenreduzierungen (§ 23
Abs. 1 FAG) der Stadt Innsbruck im Jahr 2005 eine Bedarfszuweisung
von € 6,1 Mio. gewährt.
Zudem gewährte der Bund eine weitere Bedarfszuweisung zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichts im Haushalt,
und zwar in jener Höhe, in der ihre jeweiligen Anteile an der Spielbankabgabe durch die Verringerung des Aufkommens an der Spielbankabgabe in Folge der Senkung des Steuersatzes verringert wurden.

Ertragsanteile zu Ausschließliche Gemeindeabgaben

Für das Jahr 2005 beträgt das Verhältnis Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben zu Ausschließlichen Gemeindeabgaben
60,8 zu 39,2; im Jahr 2004 lautete das diesbezügliche Verhältnis 61,2
zu 38,8.

Rücklagenstand

Im Rechnungsabschluss 2005 waren im Ordentlichen Haushalt Rücklagen im Betrag von € 11,4 Mio., im Außerordentlichen Haushalt Rücklagen in Höhe von € 5,8 Mio. ausgewiesen, so dass sich der gesamte
Rücklagenstand zum 31.12.2005 auf € 17,2 Mio. belief. Dieser hat sich
gegenüber dem Vorjahr um € 8,2 Mio. verringert.

Betriebsmittelrücklage

Die Betriebsmittelrücklage blieb im Jahr 2005 mit € 14.534,57 unverändert bestehen und hat somit weiterhin das gesetzlich vorgesehene
Ausmaß nicht erreicht.

Erneuerungsrücklage

Von der Erneuerungsrücklage ist im Jahr 2005 ein Teil (€ 2,3 Mio.) aufgelöst und für eine Kapitaltransferzahlung im Zusammenhang mit der

ZI. KA-11534/2006

des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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