Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf
- S.135
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er darauf verwiesen hat, dass ohne Bekanntgabe dieser Beträge eine
wichtige Entscheidungsgrundlage fehlen würde.
Eine stichprobenartige Prüfung der einschlägigen Unterlagen für das
Jahr 2005 zeigte, dass diese Auflage bei den Anmeldungen für die
mittelfristige Finanzplanung in einigen Fällen, vornehmlich im Bereich
der IIG bzw. IISG, nicht erfüllt worden ist. Die Kontrollabteilung empfahl zu dieser Problematik generell, künftig noch intensiver auf die
Bekanntgabe von Folgeeinnahmen und/oder –ausgaben bei neuen bzw.
noch nicht begonnenen Projekten über € 750.000,-- Gesamtkosten zu
achten und deren Angabe gegebenenfalls von den Fachabteilungen
auch nachzufordern, zumal die MA IV in diesem Zusammenhang im
Pkt. 2.4 der jährlich verlautbarten Grundsätze für die Erstellung eines
Investitionsplanes von vornherein auch darauf hinweist, dass nur noch
Projekte in die Investitionsplanung aufgenommen werden, deren Finanz- und Betriebsfolgekosten genau dargelegt sind. In der Stellungnahme dazu betonte die MA IV – Finanzverwaltung und Wirtschaft,
dass bei den Besprechungen im Zusammenhang mit der Erstellung des
Investitionsplanes immer und eindringlich auf die Verpflichtung zur
Angabe der Folgeeinnahmen und/oder –ausgaben hingewiesen wird,
auch unter Bezugnahme auf die diesbezüglichen Ausführungen der
Kontrollabteilung.
Budget des
AO-Haushaltes 2005
Die abschließende Behandlung (2. Lesung) des AO-Budgets für 2005
fand in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Subventionsvergaben am 9.11.2004 statt. Dabei wurden diverse Änderungen behandelt und einer endgültigen Lösung zugeführt. Der überarbeitete Voranschlagsentwurf ist anschließend zur weiteren Behandlung und Genehmigung dem Gemeinderat zugewiesen und von diesem in seiner Sitzung vom 3.12.2004 beschlossen worden. Das endgültige Budget im
AO-Haushalt 2005 sah Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von
€ 59,8 Mio. vor. Dieses Präliminare für das Jahr 2005 erhöhte sich
durch den Übertrag von nicht verbrauchten Ansätzen des Jahres 2004
um € 8,9 Mio. und durch die im Jahr 2005 bewilligten Nachtragskredite
um weitere € 13,2 Mio., so dass im Berichtsjahr im AO-Haushalt ein
Gesamtvolumen von € 81,9 Mio. zur Verfügung stand.
Rechnungsabschluss des Das im Rechnungsabschluss 2005 ausgewiesene Anordnungssoll im
AO-Haushaltes 2005
AO-Haushalt betrug € 64,4 Mio., woraus sich nicht verbrauchte Kredit-
reste in Höhe von € 17,5 Mio. ergeben haben.
Übertragung von Kredit- Bei der Erstellung des AO-Voranschlages für das Jahr 2006 hat die
resten in den
MA IV – Finanzverwaltung und Wirtschaft, im Einvernehmen mit den
AO-Haushalt 2006
Fachabteilungen auf diese Kreditreste Bedacht genommen und den aus
sachlichen Gründen unbedingt notwendigen Übertrag von Resten aus
dem Jahr 2005 in Höhe von € 4,7 Mio. in den AO-Haushalt 2006 vorgeschlagen.
Eine im Notrecht gem. § 33 IStR von der Frau Bürgermeisterin am
19.1.2006 getroffene Verfügung zur Übertragung von Kreditresten aus
ZI. KA-11534/2006
des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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